Rülzheim Naturschützer sehen Rodung als nicht vorab genehmigt an

Die Naturschutzverbände schreiben, dass in einem Telefonat des BUND mit der unteren Naturschutzbehörde (uNB) in Germersheim bestätigt wurde, „dass die Gemeinde die uNB im Vorfeld nicht über ihr Vorgehen informiert hat“. Dass die uNB „keine schwerwiegenden Probleme mit den durchgeführten Fällungen sieht, befreit die Gemeinde nicht von der Pflicht, den Eingriff in ein geschütztes Biotop mit der Landespflege abzusprechen“. Bei den Böschungshecken am Hohlweg handele es sich um ein nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop. Eine Rodung der Hecke in dem Ausmaß ist aus Sicht der Verbände „nicht mit dem Schutzstatus vereinbar“. Diese führe zum Verlust sämtlicher ökologischer Funktionen des Biotops und entziehe den darin lebenden Tieren „über einen langen Zeitraum die Lebensgrundlage“.
Für die Verbände ist die Aussage von Bürgermeister Schardt und die Formulierung im Kommentar „Südhang wird bebaut“ nicht nachvollziehbar. Darin steht, dass die obere Naturschutzbehörde (oNB) mit ins Boot geholt wurde. Die oNB kann „in diesem Fall keine Genehmigung erteilen“ und ist „nicht zuständig“, nehmen die Verbände Stellung. Den Verbänden liegt eigenen Angaben zufolge Schriftverkehr zwischen der SGD Süd und Rülzheimern vor, die nach der Rodung bei der oNB um Auskunft gebeten haben. Daraus gehe hervor, dass lediglich ein Beratungsgespräch zur Dynamik von Saatkrähenkolonien stattfand. Telefonisch sei diese Aussage dem BUND bestätigt worden. „Eine nicht erteilte Genehmigung der nicht zuständigen Behörde ist als Erklärung inakzeptabel“, so die Verbände. Dass die uNB das Bauamt ermahnt, bei Eingriffen dieser Größenordnung im Vorfeld mit einbezogen zu werden, zeige, dass nicht alles streng nach Vorschrift abgelaufen sei. Denn sonst hätte es keiner Ermahnung bedurft.
Die Kreisverwaltung schreibt auf RHEINPFALZ-Anfrage: „Wenn das Vorhaben einen Eingriff darstellen kann, muss die Kreisverwaltung zuvor informiert werden, um zu klären, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Unter den gegebenen Voraussetzungen (Biotopentwicklung, Gutachter) hätte die untere Naturschutzbehörde im Ergebnis keinen Antrag fordern müssen.“ Das heißt, die Bauabteilung der Verbandsgemeinde habe vielleicht nicht optimal, dennoch im Rahmen der Verordnungen gehandelt.
Für die RHEINPFALZ ist dieses Thema nun beendet, da die jeweiligen Seiten ihre Argumente dargelegt haben.
