Landau/Germersheim Nach 15 Jahren in Haft erneut im Gefängnis

Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Urteil ist rechtskräftig.

Wohnungseinbrüche, Körperverletzung, Diebstahl und Widerstand gegen Polizeibeamte standen auf der Anklageliste der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Landau. Wegen dieser Straftaten wurde ein junger Mann jetzt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht an, dass der Mann in Fachklinik untergebracht werden soll, wo an seiner Alkoholsucht gearbeitet werden soll.

Die Reihe seiner Straftaten begann im Oktober 2021, als der Angeklagte nachts durch ein Küchenfenster in eine Wohnung in Herxheim einbrach und dort eine Geldbörse und einige kleinere Wertgegenstände mitgehen ließ. Der Schaden am Fenster betrug rund 1000 Euro, der Wert der gestohlenen Dinge belief sich auf knapp 400 Euro.

Im darauf folgenden Frühjahr hatte der Angeklagte dann einmal einer Frau, die aus einem Fenster ihrer Wohnung sah eine Handvoll Kiessteinchen ins Gesicht geworfen. Zudem hatte er auf eine Klingelanlage samt Briefkasten eingeschlagen, die Reparaturkosten beliefen sich auf über 3500 Euro. Gegenüber Polizeibeamten, die ihn nach einer angezeigten Ruhestörung befragen wollten, verhielt er sich sehr aggressiv. Das war auch wieder so, als er Monate später festgenommen werden sollte.

Doch zuvor kam es zu weiteren Straftaten: Im Frühsommer 2022 war er nachts in einen Verkaufswagen eingebrochen, hatte dort wertvolle elektronische Geräte sowie Getränke mitgenommen. Der Schaden belief sich hier auf gut 2500 Euro. Wenig später hatte er die Scheibe eines geparkten Autos eingeschlagen.

Nachts im Bad von Unbekanntem überrascht

Bei einem weiteren Einbruch in ein Einfamilienhaus im September 2022 in Germersheim erlitt der Hausherr – dessen Aussage bei der Polizei verlesen wurde, um ihm eine weitere Begegnung mit dem Angeklagten zu ersparen – nicht unerhebliche Verletzungen. Als er kurz nach sechs Uhr morgens sein Badezimmer betrat, traf er dort eine Person an. Diese Person war durchaus nicht der im Nebenhaus wohnende Schwiegersohn, wie er im Halbschlaf zunächst vermutet hatte, sondern der Angeklagte. Der hatte neben einem Rasierapparat gerade auch kleinere Schmuckstücke an sich genommen. Mit einem gezielten Kopfstoß setzte er den Hausherrn zunächst kurz außer Gefecht. Durch dessen lautes Rufen wurden die Ehefrau und die Tochter alarmiert, die bei dem nun entstehenden Gerangel mit dem Einbrecher ebenfalls leicht verletzt wurden.

Im Frühjahr 2022 verstarb die Großmutter des heute 32 Jahre alten Mannes, ihr Tod stürzte ihn in eine tiefe Lebenskrise. Seine Großmutter hatte ihn aufgezogen, zu seiner restlichen Familie hatte er kaum Kontakt. Er begann massiv zu trinken, konnte nicht mehr zur Arbeit gehen. Zu Beginn der Verhandlung hatten seine beiden Anwälte erklärt, ihr Mandant würde die ihm zur Last gelegten Taten in vollem Umfang einräumen.

Dies bestätigte der Angeklagte, der dann aber bei einer kursorischen Befragung zu den Details durch die Vorsitzende Richterin plötzlich nach Ausflüchten suchte und andere Handlungsabläufe gelten machen wollte. Die Richterin ermahnte ihn eindringlich, dass bei der Fülle der angeklagten Straftaten das Verfahren auch völlig problemlos an das Landgericht überwiesen werden könne, was sich für ihn nicht unbedingt positiv auswirken würden. Der Angeklagte räumte daraufhin ein, er könne sich eigentlich an viele Details nicht mehr erinnern, aber grundsätzlich wäre alles so, wie in der Anklage formuliert.

Schon 15 Jahre in Haft verbracht

Im deutschen Strafregister hatte der Mann keinerlei Eintragungen, dafür aber sieben in dem seines Heimatlandes, wo er wegen ähnlicher Delikte insgesamt 15 Jahre in Gefängnissen gesessen hatte. Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von just jenen am Ende verhängten drei Jahren und neuen Monaten. Außerdem regte er an, auf Empfehlung des psychiatrischen Gutachters den Mann in einer Fachklinik für Alkoholabhängige unterzubringen, da er anders seine Sucht nicht in den Griff bekommen könne. Die Verteidigung hatte nach den rechtlichen Darlegungen des Staatsanwaltes keinen eigenen Strafantrag gestellt. Da keinerlei Rechtsmittel eingelegt werden sollen, wurde das Urteil damit rechtskräftig.

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