Germersheim Mit Pedelec Auto gestreift

Auch auf dem Fahrrad und dem Pedelec gelten Promillegrenzen.
Auch auf dem Fahrrad und dem Pedelec gelten Promillegrenzen.

Auch auf einem Pedelec gelten strenge Regelungen im Hinblick auf die Verkehrstüchtigkeit. Dies musste ein 50-jähriger Pedelec-Fahrer am Mittwochabend erfahren. Er befuhr mit seinem Fahrrad die Ritzhauptstraße in Germersheim und streifte dabei einen am Fahrbahnrand geparkten PKW. Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten fest, dass der Mann nicht nur alkoholisiert war, sondern offenbar auch Betäubungsmittel konsumiert hatte. Ihm wurde auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Glücklicherweise blieb er bei dem Sturz unverletzt, so die Polizei.

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