Karlsruhe Mit Diebesgut und ohne Aufenthaltserlaubnis erwischt - Richter lehnt U-Haft ab

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Am vergangenen Samstagnachmittag kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Karlsruher Hauptbahnhof einen 33-jährigen Georgier. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass sich der Mann schon länger als erlaubt, ohne ein Visum im Gebiet der Schengener-Vertragsstaaten aufhält. Zudem wurde er durch die Staatsanwaltschaft München wegen Erschleichens von Leistungen gesucht. Um den Aufenthaltsstatus des Herren zu klären, wurde dieser auf die Wache gebracht, teilt die Polizei mit. Dort fiel den Beamten auf, dass der Rucksack des 33-Jährigen einem Rucksack ähnlich sah, der von einem Landsmann bei einem bandenmäßigen Diebstahl Ende Juni verwendet wurde. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten 25 Packungen hochwertiger Rasierklingen, deren Herkunft der 33-Jährige nicht belegen konnte. Da der Mann ohne festen Wohnsitz ist und sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhält, wurde sowohl Untersuchungshaft als auch Haft zur Sicherung der Abschiebung beantragt.

Beide Haftanträge wurden jedoch abgelehnt.

Nachdem der Rucksack mit dem vermeintlichen Diebesgut sichergestellt wurde, konnte der 33-Jährige seinen Weg fortsetzen. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Diebstahls sowie des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.

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