Kreis Germersheim RHEINPFALZ Plus Artikel Mit dem Notarzt aus dem Gerichtssaal

Der Mann wurde vom Rettungsdienst aus dem Gericht gebracht.
Der Mann wurde vom Rettungsdienst aus dem Gericht gebracht. SymbolFoto: picture alliance/dpa

Trubel am Landgericht: Noch bevor die Hauptverhandlung überhaupt begann, wurde am Mittwoch ein 68-jähriger Angeschuldigter wegen gesundheitlicher Probleme aus dem Landgericht ins Krankenhaus gebracht. Zuvor hatte ihn eine Amtsärztin als verhandlungsfähig erklärt.

Gemeinsam mit einem 60-jährigen mutmaßlichen Komplizen muss sich der 68-Jährige wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau verantworten. Die beiden Männer sollen Anlagebetrügereien begangen haben.

In etwa 30 Fällen sollen sie sich im Raum Kandel und andernorts als Vertreter einer Firma ausgegeben haben, die Projekte finanzieren wolle. So sollen sie ihren Opfern Tausende Euro abgenommen haben. Mit dieser Masche seien sie von 2012 bis 2015 unterwegs gewesen, lautet die Anklage. Für die beiden Männer stehen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren auf dem Spiel.

Während der vergangenen Monate hatte der 68-Jährige einen Schlaganfall erlitten und war noch bis vor wenigen Wochen in einer Rehaklinik. Von dort habe es geheißen, der Mann sei nicht verhandlungsfähig, informierte der Vorsitzende der Strafkammer. Dies sei dem Gericht nicht aussagefähig genug gewesen: So hätten die Ärzte nach detaillierten Untersuchungen geschrieben, dass der Patient nur eingeschränkt aussagefähig sei. Um dies amtsärztlich bestätigen zu lassen, wurde der Angeschuldigte am Dienstag, 15. Oktober, von einer Amtsärztin in seinem Wohnort in Baden-Württemberg aufgesucht. Die Ärztin habe festgestellt, dass sich der Mann stundenweise konzentrieren könne, allerdings sei er körperlich sehr eingeschränkt.

Auch Frühstück bessert Zustand nicht

So kam er am Mittwoch mit Rollator ins Gericht und gab an, es gehe ihm schlecht, weil er noch nicht gefrühstückt habe. Seine Verteidigerin holte ihm ein Frühstück aus der Kantine. Doch der Zustand des 68-Jährigen verbesserte sich nicht. Von Mitarbeitern des Landgerichts wurde der Notarzt alarmiert, der Mann wurde ins Krankenhaus gefahren.

Das Problem: Einer der beiden Angeschuldigten gesteht die Taten, der andere streitet sie ab. Aus diesem Grund, so, war vom Gericht am Rande zu erfahren, könnten die Verfahren nicht abgetrennt werden, sprich es kann nicht gegen jeden Angeschuldigten einzeln verhandelt werden.

Für den Prozess waren bereits 10 Verhandlungstage vorgesehen. Jetzt ist Mittwoch, 23. Oktober, als Prozessauftakt geplant.

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