Südpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Missbrauchsvorwürfe: Kontaktverbot gegen Geistlichen ohne Wirkung

„Wir müssen leider davon ausgehen, dass Henrich das Verbot vielfach nicht eingehalten und sein Umfeld im Unklaren über die Aufla
»Wir müssen leider davon ausgehen, dass Henrich das Verbot vielfach nicht eingehalten und sein Umfeld im Unklaren über die Auflagen gelassen hat«, antwortet das Bistum.

Der frühere Leiter des Jugendwerks, Alfons Henrich, soll sich an Jugendlichen vergangen haben. Warum blieb in Kuhardt ein Kontaktverbot zu Minderjährigen wirkungslos?

Zwei Betroffene beschuldigen den Pfarrer und ehemaligen Heimleiter im Queichheimer Jugendwerk St. Josef, Alfons Henrich, des sexuellen Missbrauchs. Dabei geht es auch um Vergewaltigung. Die Übergriffe sollen in den 1960er- und 70er-Jahren passiert sein. Vertreter des Bistums Speyer haben die Anschuldigungen kürzlich bei einer Infoveranstaltung in Kuhardt öffentlich gemacht. Henrich hat mehr als 30 Jahre, bis zu seinem Tod 2021, in dem Dorf gelebt und als Seelsorger mitgewirkt. Die Vorwürfe gegen Alfons Henrich als Missbrauchstäter während seiner Zeit im Jugendwerk sind 2011 beim Bistum eingegangen. Er erhielt daraufhin ein Kontaktverbot im Umgang mit Minderjährigen – von dem in der Pfarrei und im Ort offenbar niemand gewusst hat. Die Auflagen seien mit Henrich kommuniziert worden, aber nicht mit Pfarreiverantwortlichen, hat Generalvikar Markus Magin in Kuhardt mitgeteilt. Das Bistum hat Fehler eingeräumt.

Warum wurden verhängte Auflagen nicht transparent kommuniziert?
„Wir können über das damalige Vorgehen heute leider nur mutmaßen“, teilt die Pressestelle des Bistums mit. Es habe damals kein geregeltes Verfahren zur Kommunikation solcher Verbote gegeben. „2011 war die Diskussion um Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland gerade erst in Gang gekommen, die Strukturen zum Umgang mit der Thematik waren noch in der Entstehung.“ Es lasse sich nicht einmal nachvollziehen, wer wen hätte informieren müssen oder wo genau der Fehler lag. „Aus unserer heutigen Sicht wäre es richtig gewesen, seitens des Ordinariats mindestens den zuständigen Ortspfarrer zu informieren“, so das Bistum.

Wie würde die Information heute laufen? Ist der Pfarreirat involviert?
Inzwischen ist es laut Bistum in solchen Fällen Standard, den Pfarrer am Wohnort des beschuldigten Ruhestandsgeistlichen zu informieren. Er müsste Vorkehrungen treffen, dass die Auflagen eingehalten werden und das auch kontrollieren. Außerdem wäre er verpflichtet, Amtsnachfolger in Kenntnis zu setzen, sodass Wissen auch bei einem Personalwechsel nicht verloren gehe. Je nach Einzelfall könnten noch weitere Gremien und Personen informiert werden. „Auch von Seiten des Bischöflichen Ordinariates würde ein Amtsnachfolger (...) über bestehende Auflagen informiert“, so die Pressestelle. Mittlerweile gebe es im Bistum eine „Ordnung über die Führungsaufsicht in solchen Fällen“. Künftig soll eine Führungsaufsichtsperson bestimmt werden, die denjenigen begleitet und auf die Einhaltung der Auflagen achtet.

Wie werden Informationen an Verantwortliche mittlerweile dokumentiert?
Der Beschuldigte wird schriftlich über seine Auflagen informiert. Dieses Schreiben geht als Abdruck an den zuständigen leitenden Pfarrer oder den Dekan. In der Personalakte des Beschuldigten wird das Schreiben, mit Vermerk des Abdrucks, abgelegt.

Das Kontaktverbot für Alfons Henrich blieb faktisch wirkungslos, oder?
„Wir müssen leider davon ausgehen, dass Henrich das Verbot vielfach nicht eingehalten und sein Umfeld im Unklaren über die Auflagen gelassen hat“, antwortet das Bistum. Auch die Aufarbeitungsstudie über sexuellen Missbrauch in der Diözese dokumentiere dies. „Uns ist jedoch nicht bekannt, dass es dadurch erneut zu Grenzverletzungen durch den damals mittlerweile über 80-Jährigen gekommen wäre.“ Sollte jemand eine negative Erfahrung gemacht haben, bittet die Kirche um Meldung an die unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums. Man bedauere, dass Schutzmaßnahmen „damals nicht so umgesetzt wurden, wie es richtig gewesen wäre“.

Was sind die juristischen Voraussetzungen für solche Auflagen?
„Zu dem Zeitpunkt, da Verdachtsmomente aufkommen, handelt es sich bei solchen Verboten noch nicht um Strafen, sondern um präventive Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Minderjährige oder schutzbedürftige Personen gefährdet werden“, teilt das Bistum mit. Die beschuldigte Person gelte aus juristischer Sicht als unschuldig. Laut der Interventionsordnung des Bistums entscheide in einem solchen Fall der Ordinarius beziehungsweise der Dienstgeber über Maßnahmen, „wie zum Beispiel die Freistellung vom Dienst oder das Fernhalten von bestimmten Orten oder Ereignissen.“ Die Pflicht, Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten, bleibe davon unberührt.

Wurden die Vorwürfe nach den Anschuldigungen 2011 der Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung weitergereicht?
Ja. Die vorgeworfenen Taten waren jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits verjährt, teilt das Bistum mit.

Gab es ein kirchenrechtliches Urteil gegen Henrich, der die Anschuldigungen abgestritten hat und sich anwaltlich vertreten ließ?
Nein. Der Vorgang wurde zwar nach Rom weitergeleitet. Das Glaubensdikasterium – eine Zentralbehörde der katholischen Kirche – sah aber von weiteren Maßnahmen ab und verwies dabei auf das fortgeschrittene Alter des Beschuldigten. Es habe aber dem Bischof nahegelegt, die getroffenen Maßnahmen fortbestehen zu lassen.

Henrich erhielt auch ein Hausverbot im Queichheimer Jugendwerk. Laut Missbrauchsstudie hatte er dennoch Zugang zu Akten. Hat er nach 2011 die Einrichtung besucht?
„Die Betretung des Geländes war ihm grundsätzlich verboten und nur in begründeten Ausnahmefällen in Absprache mit der Geschäftsführerin möglich“, teilt die Bistums-Pressestelle mit. „Wir müssen davon ausgehen, dass Henrich jedenfalls zum Zweck der Akteneinsichtnahme diese Ausnahmeregelung genutzt hat.“ Im Jugendwerk St. Josef soll es in den 1950er- bis 70er-Jahren zu massiven sexuellen Übergriffen von Mitarbeitern an Kindern gekommen sein. Henrich wird nicht nur als Täter beschuldigt. Er soll laut der Aufarbeitungsstudie zu Missbrauch im Bistum Speyer, die Wissenschaftler der Uni Mannheim im Mai vorgestellt haben, auch vieles daran gesetzt haben, Missbrauch zu vertuschen. Er hat das Heim von 1969 bis 1988 geleitet. Danach war er Direktor des Caritasverbandes der Diözese.

Info

Kontakt zu den unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums per E-Mail an ansprechperson@bistum-speyer.de, Telefon 06232 102545 oder anonym an die externe Fachberatung des SOS-Kinderdorf, E-Mail fhz.kd-kaiserslautern@sos-kinderdorf.de, Telefon 0631 318097500.

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