Südpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Missbrauchsfall: Auf Knien um Verzeihung gefleht

Es wird vor dem Schöffengericht als Jugendschutzgericht verhandelt.
Es wird vor dem Schöffengericht als Jugendschutzgericht verhandelt.

Weil er seine 13-jährige Nichte 2022 sexuell missbraucht haben soll, ist ein 46-Jähriger angeklagt, der früher einmal im Kreisgebiet wohnte. Der Mann bestreitet die Taten.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft verging sich der Angeklagte zwei Mal an seiner Nichte, als diese die Wochenenden im Haushalt ihrer Tante verbrachte. Sie besuchte damals ein Internat und ihre Mutter arbeitete in einer anderen Stadt. Zu einer der Taten soll es gekommen sein, als die damals 13-Jährige auf dem Sofa im Wohnzimmer einschlief, während sie darauf wartete, dass die Maschine mit ihrer Wäsche fertig wurde. Alle anderen Familienmitglieder hätten zu dem Zeitpunkt ebenfalls schon geschlafen.

Der Onkel soll neben dem Mädchen auf dem Sofa gesessen haben, und sie sei davon aufgewacht, dass er sie im Intimbereich berührte. Erst viele Monate später hatte die 13-Jährige ihrer Mutter davon berichtet, die dann mit ihr zum Gynäkologen und zur Polizei ging, wo sie Anzeige erstattete.

Angeklagter ist nicht vorbestraft

Der Angeklagte lebt in gesicherten Verhältnissen und ist bisher nie straffällig geworden. Er gab an, zur Nichte seiner Frau und deren Mutter, der älteren Schwester seiner Frau, bis zum Zeitpunkt der Anzeige ein sehr gutes Verhältnis gehabt zu haben. Er und seine Frau hätten sich oft um das Kind gekümmert, wenn dessen Mutter aus beruflichen Gründen keine Zeit dazu hatte. Er könne sich die Klage nicht erklären, hätte zu dem Mädchen seither auch keinerlei Kontakt gehabt.

Eine Polizistin schilderte dem Gericht, wie die Anklage in Gang kam: Die Mutter des Mädchens, die mit ihrer Tochter in Frankreich lebt, sei zur Dienststelle gekommen und habe von den Vorfällen berichtet. Die polizeilichen Ermittlungen hätten dazu geführt, dass der Beschuldigte die sexuellen Übergriffe einräumte. Das wurde im Protokoll vermerkt. Die medizinischen Untersuchungen hätten ergeben, dass es nicht zu schweren Verletzungen im Intimbereich gekommen sei und das Kind psychisch vergleichsweise stabil sei.

Zahllose Nachrichten vom Angeklagten

Die Mutter gab an, dass ihre Tochter ihr Anfang 2023 von dem Missbrauch berichtet habe. Völlig aufgelöst habe sie sich danach an ihre jüngere Schwester, die Ehefrau des Angeklagten, gewandt, die erkennen lassen habe, dass sie den Anschuldigungen ihrer Nichte Glauben schenke. Es sei ein Gespräch am nächsten Tag vereinbart worden. Dabei sei ihr Schwager vor ihr auf die Knie gefallen und habe unter Tränen um Verzeihung gebeten – die sie aber nicht gewährt habe.

Die Frau legte dem Gericht ihr Handy mit zahllosen Nachrichten des Angeklagten vor, in denen er um Gespräche und Vergebung bat. Garniert von betend erhobenen Händen und zahlreichen Hinweisen auf Bibelstellen und Psalmen. Die Vernehmung der Geschädigten geschah aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Am Ende des Prozesstags sprach das Gericht noch mit der Frau des Angeklagten, die bei ihrer Vernehmung durch die Polizei als Angehörige von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Jetzt wollte sie aber einige Fragen beantworten. Sie schilderte ihre schwierige Lage zwischen den Parteien: ihrem Mann und ihrer Schwester, denen sie beiden immer vertraut hatte. Sie sagte aus, dass sie sich nicht mehr erinnern könne, ob ihr Mann die Taten bei dem Krisengespräch eingeräumt hatte.

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