Weingarten / Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Messerstecher-Prozess: Filmreife Dispute der Rechtsanwälte

Tragisches Ende einer Feier: Die Grillhütte in Weingarten war in den Tagen nach der Tat ein Trauerort.
Tragisches Ende einer Feier: Die Grillhütte in Weingarten war in den Tagen nach der Tat ein Trauerort.

Ein junger Mann verblutet nach Messerstichen auf einem Feldweg, der Täter wird freigesprochen. Der Bundesgerichtshof kassiert das Urteil. Nun wird erneut verhandelt.

Die tödlichen Stiche in den Bauchraum des damals 17 Jahre alten jungen Mannes waren bereits 2024 verhandelt worden. Damals hatte eine andere Kammer des Gerichtes den Angeklagten mit der Begründung freigesprochen, es sei nicht auszuschließen, dass eine Notfalllage vorgelegen habe, die eskaliert sei. Juristen sprechen in so einem Fall von einem Notwehrexzess. Der Bundesgerichtshof nahm die Klage gegen dieses Urteil an und verwarf es, da es mit der Würdigung der Beweislage durch die Kammer nicht einverstanden war. Deswegen wird nun vor einer anderen Kammer gänzlich neu verhandelt.

Die Zahl der Prozessbeteiligten ist hier ungewöhnlich hoch: Sowohl der Angeklagte als auch die Familie des Opfers als Nebenkläger sind mit Rechtsanwälten vertreten, es sind zwei Sachverständige sowie eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe geladen. Und auf der Richterbank sind – wohl zur Sicherheit für den Fall von krankheitsbedingten Ausfällen – zusätzlich eine Richterin und zwei Schöffen an dieser Verhandlung beteiligt.

Täter: Geschehen belastet ihn sehr

Der Angeklagte ist heute 23 Jahre alt und hatte zu Prozessbeginn wie im ersten Verfahren den Stich mit dem Messer eingeräumt. Doch auch hier betonte er wieder, er habe aus Angst gehandelt, nicht in Tötungsabsicht. Was damals geschehen sei, belaste ihn heute noch schwer. Er versicherte dem Gericht, dass kein Tag vergehen würde, ohne dass er daran denken müsse.

Drei junge Männer berichteten am Dienstag als Zeugen, dass man sich am Abend der Tat in Germersheim auf dem Bolzplatz getroffen und in Erwartung einer fröhlichen Party am Grillplatz von Lingenfeld schon mal etwas getrunken habe. Man sei zu der Veranstaltung nicht direkt eingeladen gewesen, habe aber davon gewusst und man wollte mitfeiern. Diese Zeugen waren damals noch zu jung, um selbst Auto fahren zu dürfen, und wurden von einem älteren Bekannten dort hin chauffiert. Keiner von ihnen kannte den Angeklagten persönlich.

Die Party schien zunächst so vergnüglich, wie sie sein sollte. Doch im weiteren Verlauf kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem jungen Mann, der den Abend nicht überleben sollte. Wer damit angefangen hatte, konnten die Zeugen nicht präzisieren, sie wussten auch nicht, dass der Angeklagte mit einem Bekannten die Stufenfeier verließ.

Konfrontation auf dem Feldweg

Am Ende der Party seien sie in einer lockeren Gruppe unterwegs in Richtung Straße gewesen, um einem Taxi für den Heimweg entgegen zu gehen. Da habe man rechts am Wegrand ein geparktes Fahrzeug bemerkt. Einer habe mit der Taschenlampe seines Handys hinein geleuchtet, man habe eine Person fast liegend auf dem weit zurückgelehnten Fahrersitz bemerkt. Der Angeklagte sei ausgestiegen und habe den später tödlich verletzten jungen Mann gefragt: „Was willst du“? Der habe geantwortet „Keinen Stress“, und ab da wird das weitere Geschehen unklar.

Einer der Zeugen gab an, er habe ein Messer in der Hand des Angeklagten gesehen und warnend „Achtung, er hat ein Messer“ gerufen. Nahezu gleichzeitig will ein anderer Zeuge gesehen haben, dass der später getötete junge Mann dem Angeklagten eine heftige Ohrfeige versetzte. Möglicherweise habe dieser dabei seine Brille verloren. Das hat aber keiner der jungen Zeugen richtig gesehen. Einer von ihnen gab an, er habe gesehen, dass der Angeklagte mit der rechten Hand ausgeholt und das Messer nahezu waagerecht in die Körpermitte seines Kontrahenten geführt habe. Übereinstimmend war ihre Aussage, dass der Angeklagte, nachdem der andere zu Boden gegangen sei, in sein Auto stieg und wegfuhr. Gleich darauf habe er angehalten, sei ausgestiegen und habe wohl am Boden etwas gesucht, aber nicht gefunden und sei dann endgültig weggefahren.

Freunde versuchen Erste-Hilfe

Völlig unter Schock wandten sich die jungen Männer ihrem Freund zu. Einer öffnete seine Jacke und sah die blutende Wunde im Bauchraum. Verzweifelt versuchten sie erste Hilfsmaßnahmen, um den Blutfluss zu stoppen, dann kam der erwartete Taxifahrer, der dazu beitrug, die notwendigen Schritte einzuleiten.

Für das Gericht erwies es sich als sehr schwierig, belastbare Angaben von den jungen Männern zu bekommen. Nicht einfacher wurde dieses Problem dadurch, dass Verteidigung und Nebenklägervertreter sich gegenseitig mit teils lautstark geführten Argumentationen ins Wort fielen. Selbst die Vorsitzende Richterin musste sich vom Verteidiger Kritik an ihrer Fragetechnik bieten lassen, die sie aber gelassen zurückwies. Immer wieder lieferten sich die Rechtsanwälte nahezu filmreife Dispute über die Zulässigkeit von gestellten Fragen und beschuldigten sich gegenseitig, ihre Kompetenzen zu missachten. Zweimal sah sich die Kammer genötigt, über rechtliche Anträge beraten zu müssen. Beide wurden abgewiesen.

Für die Fortsetzung des Prozesses sind noch 14 weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll dann voraussichtlich am 27. Februar verkündet werden.

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