Kreis Germersheim
Landau: Zum zweiten Mal wegen Drogenschulden vor Gericht
Der Spaß am schwunghaften Drogenhandel eines 20-jährigen Griechen aus dem Kreis Südliche Weinstraße hörte auf, als er das Haschisch bezahlen sollte, was ihm ein Dealer aus Wissembourg plattenweise lieferte. Zum zweiten Mal steht er deshalb vor der Großen Strafkammer in Landau.
Seit vergangenem Mittwoch muss er sich vor den Jugendrichtern wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Nötigung, Erpressung, Entführung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Denn er wollte von seinem Abnehmer in Kandel Schulden eintreiben, um den Dealer in Frankreich bezahlen zu können. Dieser machte gewaltigen Druck. Geschätzte 26.000 Euro könnte der Angeklagte umgesetzt haben; das ergibt sich aus der Anklage.
Dealer empfiehlt Straftaten zur Geldbeschaffung
Der Franzose hatte ihm sogar Tipps gegeben, wie er zu Geld kommen könne. Eine Bank ausrauben, einen Spielsalon überfallen oder einen Kredit nehmen, hatte er als Ideen vorgegeben. Etwas Ähnliches setzte der damals 19-Jährige im Juni 2017 mit einem Raubüberfall auf eine Gastwirtin um. Dafür bekam er eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren.
Schon im Mai 2017 hatte er versucht, das Geld von seinem Schuldner, einem 27-Jährigen aus Kandel, einzutreiben. Dafür heuerte er einen Freund an, der später auch bei dem Überfall auf die Gastwirtin beteiligt war. Weiter sollen noch über zehn maskierte, dem Anschein nach sehr junge Jugendliche in das sogenannte Konsumentenhaus in Kandel eingedrungen sein, um der Geldforderung mit Beil, Baseball-Schläger und Machete den nötigen Nachdruck zu verleihen. Danach soll der Angeklagte den 27-jährigen Dealer und einen 26-jährigen Konsumenten an den Schwanenteich gezwungen und die Beiden dort geschlagen haben. Diese Tat kam erst später heraus. Der Angeklagte, der wegen des Raubüberfalls auf die Wirtin in der Jugendsicherungsanstalt (JSA) Schifferstadt sitzt, muss sich nun auch dafür verantworten.
Angeklagter gesteht 65 Verbrechen
Zu Beginn der Hauptverhandlung gab er die Verbrechen und Verstöße, immerhin summa summarum 65 Einzeltaten, gegen das Betäubungsmittelgesetz unumwunden zu. Bei dem Überfall auf das Konsumentenhaus will er allerdings allein mit seinem Komplizen gewesen sein. Das Beil, das er dabei hatte, sei mehr ein Küchengerät gewesen. Weil die Schuldner in Kandel zehn Jahre älter waren, habe er „was Kleines“ als Bewaffnung mitgenommen, so der Angeklagte. In der Wohnung fanden sie kein Geld und keine Drogen. So nahmen sie einen Laptop, ein Handy, eine Spielkonsole sowie Spiele mit.
Zeugen mit Erinnerungslücken
Auf einer Bank am Schwanenweiher habe er dem 27-jährigen Dealer dann eine Ohrfeige verpasst, gab der Angeklagte zu. „Nein, er sei nicht geschlagen worden“, sagte nun zum Erstaunen der Prozessbeteiligten der Zeuge. Ihm sei auch nicht mit einem Baseballschläger gedroht worden. Und eigentlich wisse er überhaupt nicht mehr, was da losgewesen sei. Auch der 26-jährige Zeuge konnte sich nicht mehr erinnern. Und was er dereinst bei der Polizei angegeben habe, stimme nicht. „Ich habe die Aussage einfach so durchgehen lassen“, antwortete er dem Vorsitzenden Richter. Auch die beiden jungen Frauen, die an dem Maiabend dabei waren, zeigten erhebliche Erinnerungslücken, wollten mit der ganzen Sache nichts zu tun haben. Nur ein Zeuge erinnerte sich zum Beispiel vom Hörensagen der beiden Geschädigten, dass am Schwanenweiher mit dem Baseballschläger in den Magen des 27-Jährigen und in das Gesicht des 26-Jährgen geschlagen worden sei. Dieser Zeuge wusste auch, dass 10 bis 15 Leute das Haus nach Drogen und Geld durchsucht hätten.
1993 war der Angeklagte mit seinen Eltern nach Deutschland gekommen. Er verließ die Schule ohne Abschluss und konsumierte schon vor der achten Klasse Haschisch. Bis zu sieben Joints am Tag habe er sich damals reingezogen. Rund 8000 Euro aus Drogengeschäften stünden noch offen. Inzwischen hat er den Hauptschulabschluss erreicht und will eine Ausbildung in der Lagerwirtschaft beginnen. Von der JSA bekomme er gute Beurteilungen. Als Hobby gab er an, eigene Texte für die Rapper Gang zu schreiben.
Der Prozess wird am Montag, 21. Oktober, fortgesetzt, am Mittwoch, 24. Oktober, soll es voraussichtlich ein Urteil geben.