Kreis Germersheim Landau/Kreis Germersheim: Mit fünf bewaffneten Begleitern zum Geld eintreiben
Drei Jahre und neun Monate Jugendstrafe lautete am Mittwoch das Urteil für einen 20-Jährigen aus Schweigen-Rechtenbach. Die Jugendkammer sprach ihn schuldig des besonders schweren Raubes, der besonders schweren räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung sowie des Drogenhandels in insgesamt 52 Fällen. In diese Strafe wurde das Urteil des Landgerichts vom Februar 2018 von zweieinhalb Jahren Jugendstrafe einbezogen.
Für das Gericht waren die Drogenverbrechen mit dem Geständnis des Angeklagten erwiesen. In dem Prozess ging es vor allem um einen Überfall auf das sogenannte Konsumentenhaus im Mai 2017 in Kandel. Dabei wollte der Angeklagte Drogenschulden eintreiben. Für diese Taten legte der 20-Jährige ein Teilgeständnis ab.
Das Gericht war nach der dreitägigen Beweisaufnahme überzeugt, dass er nicht wie behauptet mit einem Komplizen sondern mit fünf Begleitern, die mit Machete, Beil, Baseballschläger oder Schreckschusspistolen bewaffnet waren, in das Haus eingedrungen sei. Geld fanden sie nicht, nur ein paar Gramm Haschisch, eine Spielekonsole und Spiele. Das Gericht sah einen minder schweren Fall des Raubes und der räuberischen Erpressung. Die Beute war gering und die Gewalt war nicht so groß.
Schon 2017 wegen eines Raubes verurteilt
Zugleich berücksichtigte das Gericht den „aussergewöhnlichen prozessualen Verlauf“, so der Vorsitzende Richter Markus Sturm. Denn der Angeklagte war bereits für einen Raub im Juli 2017 verurteilt worden. Bei der damaligen Verhandlung habe er die Drogenverbrechen bereits eingeräumt, führte seine Verteidigerin Eva Lütz-Binder aus. Damals sei aber nicht dafür bestraft worden.
In der Haft habe er sich, so schilderte es auch ein Vollzugsbeamter, besonnen, wollte eine Therapie beginnen, für die er auch schon eine Kostenzusage hatte. Doch im November 2017 nahm die Staatsanwaltschaft ihn in Untersuchungshaft, weil nun die Ermittlungen im Fall Konsumentenhaus aufgenommen wurden. Anklage wurde 2019 erhoben. So habe sich das Verfahren rechtswidrig verzögert, stellte der Vorsitzende Richter fest, wodurch das Gericht drei Monate Strafe als vollstreckt anrechnete.
Angeklagter hat Schule abgeschlossen
Richter Sturm zeigte dem 20-Jährigen eindringlich die Gefahren eines „weiter so“ auf. Aber die Kammer sehe auch den Angeklagten auf einem guten Weg, er habe die Schule abgeschlossen, sei Vorarbeiter in der Jugendsicherungsanstalt und habe Aussicht auf einen Lehrstelle. Staatsanwalt Peter Nöthen hatte eine Jugendstrafe von vier Jahren beantragt. Inzwischen ist das Urteil bereits rechtskräftig. Der Angeklagte müsste jetzt noch ein Jahr und drei Monate verbüßen. Kann aber nun einen Antrag auf Bewährung stellen.