Zeiskam/Hochstadt Kritischer Blick auf Pläne im Nachbardorf

Inzwischen wird genau darauf geachtet, wo sich ein Supermarkt ansiedeln darf.
Inzwischen wird genau darauf geachtet, wo sich ein Supermarkt ansiedeln darf.

Zwischen den Gemeinden ist inzwischen ein Kampf um die Kaufkraft der Dorfbewohner entstanden. Das bedeutet auch, dass Bebauungspläne von Nachbargemeinden kritisch betrachtet werden – und man sich klar gegen die Ansiedlung eines bestimmten Einzelhandels ausspricht.

Ja, aber ohne Supermarkt! Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost“ und Neubaugebiet „In den Obstgärten“ in der Nachbargemeinde Hochstadt hat Zeiskam prinzipiell nichts einzuwenden: Weil „die Belange der Gemeinde grundsätzlich nicht berührt“ werden. Aber: Das gilt nur dann, wenn im Gewerbegebiet kein Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten angesiedelt wird.

Da Zeiskam zur Sicherung der örtlichen Nahversorgung selbst bauleitplanerische Maßnahmen in Betracht ziehe und die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes in Hochstadt – über den bestehenden Edeka-Markt hinaus – zusätzlich Kaufkraft aus Zeiskam nach Hochstadt abfließen lassen würde, „sieht sich die Gemeinde Zeiskam in ihrem raumordnerisch zugewiesenen Versorgungsauftrag für die eigene Bevölkerung erheblich beeinträchtigt, wenn kein Ausschluss von Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten im geplanten Gewerbegebiet erfolgt.“ Das hat die Verbandsgemeinde Bellheim der Gemeinde Hochstadt, dem Verband Region Rhein-Neckar sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mitgeteilt – und zudem auf das Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Offenbach verwiesen, wonach „in städtebaulich nicht integrierten Lagen zukünftig kein neuer Einzelhandel mit innenstadt- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment vorzusehen“ sei.

Der Gemeinderat Zeiskam, der im Nachgang tagte, hatte dieser Stellungnahme nichts hinzuzufügen. Laut Verwaltung hat der Verband Region Rhein-Neckar bereits mitgeteilt, dass er die Position der Verbandsgemeinde Bellheim aus regionalplanerischer Sicht unterstütze – und Hochstadt bereits darauf hingewiesen habe, dass der Erweiterung des Gewerbegebiets Ost nur unter der Voraussetzung zugestimmt werde, dass sich dort kein weiterer Lebensmitteleinzelhandel ansiedele.

Zur Orientierung: Das 4,35 Hektar große Plangebiet liegt östlich der Gemeinde Hochstadt, südlich angrenzend an die B 272. Ziel der Planung ist es, den lokalen Eigenbedarf zu decken, weil im Ort keine gewerblichen Flächenpotenziale mehr vorhanden sind. Unter anderem wollen zwei ortsansässige Gewerbebetriebe ihren innerörtlichen Standort auf eine größere Fläche im Gewerbegebiet verlagern. Zudem besteht ein hoher Bedarf an Wohnbauland, besonders für junge Familien.

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