Kreis Germersheim Klage gegen Windräder

Wesentlicher Ansatzpunkt von Werlings Klage ist im Prinzip ganz einfach und grundsätzlicher Natur: Bevor der Verbandsgemeinderat im Dezember 2013 über den Flächennutzungsplan entschied, waren bereits einige Vorentscheidungen getroffen: Im Februar 2013 beschlossen die Gemeinde Hatzenbühl, die Stadtwerke Speyer und die WEAG-Future-Energies AG in Sachen Windkraft zu kooperieren, das Pachtmodell wurde beschlossen, im April 2013 erfolgte die Gründung der Firma SW Windkraft Hatzenbühl GmbH, im Juni 2013 unterschrieben die Gemeinde Hatzenbühl und die Stadtwerke einen Nutzungsvertrag für die Grundstücke. Danach konnte der Verbandsgemeinderat nicht mehr unvoreingenommen entscheiden, meint Werling. Eine Auffassung, die Professor Dr. Michael Elicker (Universität Saarbrücken) teilt; er vertritt Werling und untermauert seine Argumentation mit Oberlandesgerichtsurteilen aus dem Saarland und Baden-Württemberg. Der zweite Hauptpunkt von Werling ist, dass der Verbandsgemeinderat zum Zeitpunkt seiner Entscheidung nicht über alle notwendigen Informationen verfügt habe. So dürften Fragen wie die mögliche Belästigung durch Infraschall oder die Folgen für die Umwelt nicht erst im später folgenden Genehmigungsverfahren durch Gutachten geklärt werden. Vielmehr müsse der Verbandsgemeinderat diese Themen bei seiner Abwägung berücksichtigen (können). Zu den Einzelpunkten, die Werling anführt, gehört zum Beispiel das Thema „Eiswurf“. Aus der Höhe der Windräder und der Drehgeschwindigkeit ergebe sich für Eisbrocken, die sich von den Rotoren lösen, eine maximale Wurfweite von 485 Metern, rechnet er vor. Deshalb bestehe die Gefahr, dass Radfahrer von Eisbrocken getroffen werden. Auch unter anderen Aspekten sei der Abstand der Windrädern von Straßen und Häusern zu knapp, moniert Werling. Allein mit seiner Klage kann Werling den Bau der Windräder aber nicht verhindern. Denn wenn er erfolgreich ist und das Gericht den Flächennutzungsplan für ungültig erklärt, tritt der vorherige Zustand wieder ein. Und dann wären die Windräder ein Bauprojekt im nicht überplanten Außenbereich. Dort darf normalerweise nicht gebaut werden. Es sei denn, es handelt sich um sogenannte „privilegierte Vorhaben“. Windräder gehören dazu. Damit Werling erfolgreich ist, müsste also bei den Verantwortlichen auch ein Umdenken einsetzen. Warum er dennoch klagt? „Ich bin in der Landwirtschaft aufgewachsen, auch mit diesen Feldern, auf denen die Windräder geplant sind. Ich war schon als Kind von der Landschaft begeistert,“ sagt der 54-Jährige. Der Bereich zwischen Hayna, Rheinzabern, Hatzenbühl und dem Wald sei für ihn ein weites Tal, im Hintergrund die Berge. „Das will ich erhalten“, sagt Werling. Wobei er dieses Ziel nicht absolut setzt, es nicht um jeden Preis erreichen will. „Eine schöne Landschaft ist gut, aber man kann auch in Schönheit sterben“, sagt Werling. Aber er möchte wissen, ob es wirklich um Hatzenbühl herum genügend windet. Die bisher vorgelegten pauschalen Abschätzungen reichen ihm nicht, sonst würde er nicht klagen: „Wenn ich sehen würde, es lohnt sich, wären mir die Hände gebunden. Aber zu dem, was wir aufgeben, sehe ich kein Gegengewicht.“

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