Kreis Germersheim RHEINPFALZ Plus Artikel Kandel: Strenge Auflagen für Eventhalle erwartet

Das Kandeler Gewerbegebiet mit der ehemaligen Disko A65. Die Firma Thermofischer ist in Sichtweite (oben Mitte).
Das Kandeler Gewerbegebiet mit der ehemaligen Disko A65. Die Firma Thermofischer ist in Sichtweite (oben Mitte). Foto: van

Die Eröffnung einer Eventhalle in den Räumen des ehemaligen A65 ist wieder in die Ferne gerückt. Der Grund liegt jedoch nicht in der geplanten Nutzung des ehemaligen Diskogebäudes. Es geht vielmehr um einen Chemiebetrieb in der unmittelbaren Nachbarschaft.

Damit hatte man im Kandeler Rat nicht gerechnet: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) hat die Stadt darauf hingewiesen, dass sich in unmittelbarer Nähe des ehemaligen A65 ein sogenannter „Störfallbetrieb“ befindet. Was das bedeutet, erläuterte Beigeordnete Jutta Wegmann (Grüne) in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung: Die weltweit tätige Firma Thermofischer lagert Chemikalien und packt diese um, „darunter sind teilweise hochgiftige Stoffe“. Wenn in diesem Gebiet neue Baumaßnahmen umgesetzt werden sollen, muss entsprechend der Seveso-III-Richtlinie ein Gutachten erstellt werden,

Für Störfallbetrieb gelten besondere Regeln

Bei einem Ortstermin seien alle 65.000 Chemikalien, mit denen das Unternehmen arbeite, erfasst worden, sagt Bauamtsleiter Ralf Wagner. Die Firma - früher unter dem Namen Alfa Aesar bekannt – bezeichnet sich „als zentraler Anbieter für Chemikalien, Metalle, Werkstoffe und viele weitere Produkte für die biowissenschaftliche Forschung und Entwicklung“ und verfügt laut Wagner schon seit vielen Jahren über eine uneingeschränkte Baugenehmigung.

Bürgermeister Michael Niedermeier (CDU) und Beigeordnete Wegmann hatten sich bei dem Gutachter-Termin selbst ein Bild gemacht und sind voll des Lobes: „Sicherheitsbestimmungen werden akribisch eingehalten“ (Wegmann), „aus Laiensicht ist das ein vorbildlicher Betrieb“ (Niedermeier). Allerdings gelten für Betriebe wie Thermofischer besondere Spielregeln: Das Unternehmen wird laut Gutachten aufgrund der Stoffe, die dort gelagert und umverpackt werden, als sogenannter Störfallbetrieb eingestuft. In dessen Nachbarschaft hat ein „Neuansiedlungsvorhaben“ Rücksicht auf die Belange des schon bestehenden Betriebs zu nehmen. Gutachter haben einen angemessenem Sicherheitsabstand berechnet, dieser liegt im Radius von 350 Metern rund um das Firmengebäude - und in diesem Radius liegt unter anderem das ehemalige A65.

Eingeschränkte Öffnungszeiten für Eventhalle

Eine Vorgabe wäre, dass die Öffnungszeiten der Eventhalle außerhalb der Öffnungszeiten von Thermofischer liegen müssen, also von Montag bis Freitag nicht innerhalb des Zeitfensters von 9 bis 17 Uhr. „Rentiert sich das denn für den Investor“, wenn nichtmal eine Geburtstagsfeier unter der Woche stattfinden darf, wollte Ursula Schmitt-Wagner (Grüne) wissen. Das müsste schnellstmöglich abgeklärt werden, stimmte Wegmann zu.

„Sind Leute, die da tanzen, dann besser geschützt, als die, die in der Umgebung arbeiten?“, wollte Markus Schowalter (FDP) wissen. Es sei ähnlich wie bei der Versammlungsstättenverordnung, sagte Wegmann. „Es geht darum: Wie schnell kann man Menschen retten?“ Da eine Eventhalle eher von vielen Menschen besucht werde, würden andere Maßstäbe angelegt.

Unter diesen neuen Vorzeigen gestalte sich das „rechtlich nicht so einfach“, sagte Bauamtsleiter Wagner. Das geplante vereinfachte Bebauungsplanverfahren sei für die Nutzung der ehemaligen Disco nicht möglich. Also muss es unter anderem eine öffentliche Auslage geben, in der sich Anlieger im Horstgelände, aber auch die Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Ämter oder Naturschutzverbände äußern. Die Kosten für das schon vorliegende und weitere Gutachten muss der Investor tragen. Von diesem läge noch kein unterzeichnetes Dokument vor, das müsse erst noch geklärt werden, sagte Wegmann.

Zur Sache: Die Seveso III Richtlinie

Die Seveso-III-Richtlinie oder Störfall-Richtlinie sind umgangssprachliche Bezeichnungen für die „Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen“. Der Name erinnert an das schwere Chemieunglück im Jahr 1976 in Norditalien, bei dem in der Nähe des Ortes Seveso eine unbekannte Menge eines hochgiftigen Dioxins freigesetzt wurde. Tausende Tiere starben, Menschen erkrankten unter anderem an Chlorakne, das verseuchte Gebiet musste evakuiert werden. Im Nachgang zu verschiedenen anderen Unglücken mit Gefahrstoffen, besonders dramatisch im indischen Bhopal 1984 mit Tausenden Toten, wurde ein Liste von Stoffen, die als gefährlich eingestuft werden erstellt.

Für Unternehmen, die gewisse Mengen solcher Stoffe lagern oder mit ihnen arbeiten, gelten verschiedene Auflagen. Dazu gehört zum Beispiel die Erstellung von regelmäßigen Sicherheitsberichten sowie von internen und externen Notfallplänen. Außerdem muss zu Wohngebieten und Naturschutzgebieten ein Sicherheitsabstand eingehalten werden.

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