Kreis Germersheim
Kandel: Richter schickt Raser ins Gefängnis
Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilte das Amtsgericht Kandel jetzt einen 47-Jährigen aus Karlsruhe zu 14 Monaten Gefängnis – ohne Bewährung. Seine Liste an Strafregister-Einträgen ist lange.
Kandel. Nach 33 Einträgen im Bundeszentralregister und sieben Einträgen im französischen Strafregister - dazu noch eine Rückfallgeschwindigkeit von acht Wochen - war das Maß für das Gericht voll. Bewährung war für den arbeitslosen Gerüstbauer nicht mehr drin. Für die Fahrt am 27. Oktober 2018 auf der A 65 geht er ins Gefängnis. Erst anderthalb Monate vorher, am 4. September 2018, war er vom Amtsgericht in Kandel wegen Fahrens unter Alkoholeinwirkung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
An jenem Oktoberabend nun war er mit Bruder und Schwägerin in einer Gaststätte in Eggenstein. Mit sechs Absinth, vier Pils, sechs Jackys, einem Joint und zwei Lyrics habe er seinen Kummer hinunter gespült. Seine Freundin habe wieder in die Psychiatrie gemusst, erzählte er dem Gericht. Wie er nach Hause gekommen ist, wusste der Angeklagte nicht mehr.
Mit über 200 Stundenkilometern vor Kontrolle geflohen
Das konnte der Polizist berichten, der mit seinen Kollegen auf Streife auf der A 65 unterwegs war. Der gut motorisierte Mercedes des Angeklagten sei wegen Schlangenlinien aufgefallen. Die Streife winkte ihn nach Wörth-Dorschberg heraus, doch der Wagen fuhr weiter in Richtung Kandel-Mitte. Blaulicht und Sirene wurden eingeschaltet und erneut versucht, das Auto zu stoppen. Doch auf einmal wurde der Mercedes beschleunigt und düste ab. Mit 220 Stundenkilometern schätzte der Zeuge die Geschwindigkeit des Streifenwagens ein. Mehr gebe das Polizeiauto nicht her. Doch der Mercedes war schneller.
Wenig später erhielt die Polizeistreife die Information über eine Ölspur in Jockgrim. Beim Aufprall auf eine Verkehrsinsel war die Ölwanne des entkommenen Mercedes gerissen. Den Fahrer fanden die Polizisten schlafend auf dem Beifahrersitz vor. Es sei schwer gewesen, ihn zu wecken.
Angeklagter ist laut Richter ein notorischer Rechtsbrecher
Der Polizist im Zeugenstand hatte keinen Zweifel, dass der Angeklagte gefahren ist. Er habe ihn beim Vorbeifahren erkannt. Das Gericht glaubte dem Zeugen und ging auch nicht davon aus, dass der 47-Jährige wegen Alkohol und Drogen schuldunfähig gewesen sei. Dagegen sprachen die Blutalkoholkonzentration von „nur“ 1,3 Promille und „die trickreiche Fahrt mit dem gut motorisierten Mercedes“.
Der Amtsrichter konnte sich noch gut an das Vertrauen erinnern, dass er bei dem Urteil im September des Jahres 2018 in den Angeklagten gesetzt hatte. „Er hat nichts daraus gemacht“, sei ein notorischer Rechtsbrecher und Intensivtäter, sprach der Richter Klartext.