Kreis Germersheim Kandel: Im A 65 soll wieder gefeiert werden
Seit April 2017 ist die Diskothek A65 geschlossen. Nun will ein Investorenteam auf dem Gelände eine Eventhalle eröffnen. Am Donnerstag spricht der Kandeler Stadtrat über die Änderung des Bebauungsplans.
Abfeiern bis in den frühen Morgen: Für nicht nur eine Generation stand die Diskothek A65 im Kandeler Horstgelände für Party und Spaß am Wochenende. Doch im April 2017 war Schluss: Mangels einer ausreichenden Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und wegen des veränderten Freizeitverhaltens musste das A65 – wie viele andere Diskotheken im Bundesgebiet - schließen. Nun gibt es neue Pläne für das Areal, über die am Donnerstag im Stadtrat diskutiert wird.
Konkrete Pläne
Das Restaurant „Klosterhof“ und ein Teil der Diskothek sollen bestehen bleiben, heißt es in der Vorlage für die Ratssitzung. Der mittlere Teil des Gebäudes und die derzeitige Lagerhalle sollen in eine „multifunktional nutzbare Eventhalle“ umgebaut und mit Veranstaltungstechnik ausgerüstet werden. Diese Bereiche sollen künftig „je nach Bedarf für Live-Events, Musik- und Discoveranstaltungen, Firmen- und Hochzeitsfeiern sowie für Schul- oder Abibälle genutzt werden“. Das Nutzungskonzept sieht zwei Veranstaltungssäle vor, sowie eine betriebseigene Küche. Diese sollen „für private und geschäftliche Veranstaltungen wie Tagungen, Kongresse, Weihnachtsfeiern, Betriebsfeiern und Hochzeiten“ zur Verfügung stehen, so der vorgelegte Plan.
Im Rat geht es um zweierlei
Sollte die Stadt grundsätzlich mit der geplanten Nutzung einverstanden sein sollte, müsste der Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Außerdem soll im Zuge eines städtebaulichen Vertrages vereinbart werden, dass sämtliche Kosten der Ausarbeitung der städtebaulichen Planung, inklusive eventuell erforderlicher Gutachten von den Investoren zu tragen sind. Als Investoren werden „Sen und Bektas“ genannt. Innerhalb des Bebauungsplanes „Horstgelände“ befanden sich ursprünglich drei Diskotheken, die jedoch planungsrechtlich als „kerngebietstypische Vergnügungsstätten“ im Industriegebiet nicht zulässig sind. Das A65 unterlag also zuletzt dem „passiven“ Bestandschutz.
Keine Erhöhung des "Verkehrsaufkommens"
Der eigentliche Nutzungsschwerpunkt „Tanzen-Feiern-Trinken-Essen“ werde sich gegenüber dem bisherigen permanenten Diskothekenbetrieb nicht erheblich verändern, lautet die Einschätzung der Verwaltung. Da die Diskothek A 65 für etwa 3000 Besucher ausgelegt war, sei auch „mit keiner Erhöhung des Verkehrsaufkommens sowie sonstiger Lärmimmissionen zu rechnen.“ Ziel der Bebauungsplanänderung sei es daher, die Umnutzung und den Betrieb der ehemaligen Disko A 65 in moderne, multifunktionale Veranstaltungssäle rechtlich zu ermöglichen. „Hierdurch werden Arbeitsplätze in der Stadt Kandel neu geschaffen und dauerhaft gesichert. Weiterhin wird der Gebäudebestand einer sinnvollen Folgenutzung zugeführt“, heißt es in der Vorlage. Dem Rat wird empfohlen, der Bebauungsplanänderung zuzustimmen und mit den Investoren einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Termin Stadtrat, Donnerstag, 14. März, 19 Uhr, Rathaus Kandel , Hauptstraße 61.