Kreis Germersheim Kandel: Demonstrant zu Unrecht mit Bußgeld belegt
Ist eine Sonnenbrille ein zur Vermummung geeigneter Gegenstand? Auf so eine Frage lief es am Donnerstag in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen 26-Jährigen aus Hagenbach hinaus. „Nein“, schilderte der Amtsrichter die Rechtslage klar. Auch eine Kapuze oder ein Schal allein könnten nicht als Beweis für die Vermummung dienen. Die Staatsanwaltschaft hatte entsprechende Ermittlungen eingestellt. Trotzdem hatte der 26-Jährige nach einer Demonstration Kandel Anfang September einen Bußgeldbescheid über 300 Euro erhalten. Dagegen legte er Einspruch ein und so kam es zur Gerichtsverhandlung. Ein gutes Dutzend Zuhörer verfolgten den Fall im Gericht. Nach der Zeugenaussage eines Polizisten ist auch das Bußgeld hinfällig.
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