Kreis Germersheim Joa muss nach Trunkenheitsfahrt Geldstrafe zahlen

Matthias Joa.
Matthias Joa.

Nach seiner Trunkenheitsfahrt zur Faschingszeit muss der südpfälzische Landtagsabgeordneten Matthias Joa (fraktionslos, ehemals AfD) eine Geldstrafe zahlen, außerdem bleibt der Führerschein eingezogen. Das teilte das Amtsgericht Germersheim auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Joa wurde im November 2022 nach einer Fasnachtsveranstaltung in seinem Heimatort Lustadt kontrolliert. Dabei soll er sich sich einer Trunkenheitsfahrt mit 1,75 Promille schuldig gemacht haben. In der Folge wurde Joas Immunität vom Landtag aufgehoben, die Staatsanwaltschaft ermittelte.

Informationen der RHEINPFALZ zufolge wurde Joa nun zu einer Geldstrafe von 5250 Euro (35 Tagessätze zu je 150 Euro) verurteilt. Außerdem wird ihm der Führerschein für sechs Monate entzogen. Der Strafbefehl wurde vor zwei bis drei Wochen ausgestellt und könnte noch wenige Tage angefochten werden. Joa zog 2016 erstmals in den Landtag ein. Im September 2021 trat er aus der AfD-Fraktion und aus der Partei aus.

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