Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Holpriger Anlauf zur Wiederholung der Wahl aus dem Jahr 2024

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Ausgerechnet dann, wenn alles super-korrekt laufen soll, schleicht sich gerne noch ein Fehler ein. Diese Erfahrung musste jetzt das Wahlamt Kandel machen.

Am 22. März wird landesweit gewählt. Doch in einer kleinen Gemeinde in der Südpfalz geht es nicht nur um die Landtagswahlen 2026, sondern auch um die Kommunalwahl 2024. Denn genau die muss in Freckenfeld wiederholt werden.

Hintergrund ist ein fehlgeleiteter Stimmzettel, mit dem sich sogar das Verwaltungsgericht Neustadt befassen musste. Am 9. Juni 2024 war dieser Stimmzettel, der eigentlich für das Wahllokal in der Nachbargemeinde Minfeld bestimmt war, in einer Urne in Freckenfeld gelandet. Weitere falsche Stimmzettel befanden sich zwar im Umlauf, wurden aber rechtzeitig abgefangen. Die Ursache: Ein Stapel Stimmzettel war schlicht an das falsche Wahllokal geliefert worden.

Auf besagtem Zettel ging es um 16 Stimmen, die Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Rat hätten haben können. Wenig überraschend gingen wenig später zwei Einsprüche bei der Kreisverwaltung ein. Diese entschied knapp ein Jahr später, dass die Wahl zum Freckenfelder Rat ungültig war und wiederholt werden muss. Dagegen klagte wiederum die Ortsgemeinde Freckenfeld vor dem Verwaltungsgericht Neustadt, das jedoch auch die Wiederholung der Kommunalwahl anordnete.

Damit möglichst viele Freckenfelder Lust darauf haben, zum zweiten Mal ihren Gemeinderat zu wählen, wurde der Termin so gelegt, dass er zeitgleich mit der Landtagswahl stattfindet. Und natürlich ist man bei der Verbandsgemeinde Kandel nun sehr darauf bedacht, dass diesmal alles ganz bestimmt ganz korrekt läuft.

Doch wie das Leben so spielt: Ausgerechnet dann, wenn man alles richtig machen will ... Nun kam eine Mitteilung des Wahlamts: Man habe einen redaktionellen Fehler festgestellt, da auf der Vorderseite der Benachrichtigung irrtümlich eine „Direktwahl des Ortsvorstehers“ angegeben sei. Dabei gibt es einen solchen in Freckenfeld ja garnicht. Es gibt mit Marc Ulm (SPD) dafür einen Ortsbürgermeister, dessen Amt von der Gerichtsentscheidung übrigens nicht betroffen ist. Gewählt werden muss dafür der Gemeinderat.

Immerhin hat das Wahlamt auch eine gute Nachricht: „Die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen ist hiervon nicht betroffen.“ Die Freckenfelder haben also echte Chancen, noch vor der nächsten regulär gewählten Kommunalwahl eine Weile einen korrekt gewählten Gemeinderat zu haben.

Nicole Tauer
Nicole Tauer
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