Geschichten aus der Geschichte Hocksteuer für Durstige
Diese Steuer wurde von Gasthaus-Besuchern verlangt, die über die Sperrstunde vor Mitternacht hinaus sitzen, also hocken blieben. Dagegen hatten manche auf mehr Umsatz bedachte Wirte durchaus nichts.
Die Besteuerung der Sitzenbleiber war genau geregelt. Sie betrug zehn Reichsmark beim Tagwechsel, für ein bis zwei Stunden später 25 Reichpfennig zusätzlich, für zwei bis drei Stunden mehr 50 Reichspfennig und für jede weitere Stunde bis fünf Uhr in der Früh eine Reichsmark mehr. Die Hocksteuer galt nur für diejenige Gaststätte, in der sie bezahlt worden war.
Die auf diese Weise erzielten städtischen Mehreinnahmen verwendete die Stadt Germersheim für sogenannte Ehrenpatenschaften. Sie kamen Familien zugute, die fünf und mehr Kinder zu versorgen und keine großen Einkünfte hatten. Damit dieser Patenschaft verbunden war eine von der Stadt übernommene Sparkasseneinlage von 50 Reichsmark, viel Geld in jener Zeit.