Kreis Germersheim Grundsteuer: Finanzamt ist kulant
Fast 148.000 Häuser, Wohnungen und Grundstücke sollen im Zuge der Grundsteuerreform im Einzugsbereich des Finanzamtes Speyer-Germersheim neu bewertet werden. Dazu sind Eigentümer verpflichtet, bis 31. Januar eine entsprechende Erklärung abzugeben. 62,4 Prozent haben das bereits getan, seit Oktober werden nach und nach schon Bescheide versandt, sagt Wiebke Girolstein, Pressesprecherin im Landesamt für Steuern in Koblenz, auf Anfrage. Wer die Frist versäumt, müsse jedoch nicht direkt mit einer Strafe rechnen. Ab Ende Februar soll es zunächst ein Erinnerungsverfahren geben. „Wenn die Abgabe zeitnah erfolgt, passiert nichts.“ In der Regel werde dann nach vier Wochen gemahnt. Wer die Erklärung dann immer noch nicht einreicht, riskiert, dass ein Zuschlag erhoben und die Werte geschätzt werden – möglicherweise zum eigenen Nachteil.
Die Grundsteuererklärung soll in digitaler Form, etwa über das Portal Elster, erfolgen. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, die Daten auf Papier zu übermitteln. Deutlich unter zehn Prozent der Steuerpflichtigen im Land haben das in Anspruch genommen, sagt Girolstein. Der überwiegende Teil sei auch beim Finanzamt Speyer-Germersheim in digitaler Form eingegangen. Der Vorteil für die Finanzverwaltung: Daten, die bislang nicht, nur bruchstückhaft oder nicht elektronisch vorlagen, werden so aktualisiert und digitalisiert. Denn: Zum letzten Mal wurden die Grundbesitzdaten im Gebiet der Bundesrepublik 1964 in der sogenannten Hauptfeststellung erfasst. Die Vorarbeit, unter anderem um die Daten in den Anschreiben zur Grundsteuererklärung zusammenzustellen, habe drei Jahre in Anspruch genommen. Die „Inventur“, die aktuell läuft ist Basis einer neuen Grundsteuer, die ab 2025 gelten soll.
Hilfe im Netz
Künftig soll es alle sieben Jahre eine Hauptfeststellung geben. Steuerzahler, die ihre Erklärung jetzt elektronisch abgeben, hätten dann deutlich weniger Aufwand, betont Girolstein. „Die Daten können bei Elster übernommen werden und müssen nur noch überprüft werden.“ Im Internet, etwa über die Webseite des Landesamts für Steuern, gebe es Informationen und Hilfestellung beim Ausfüllen der Erklärung.
Das Verfahren sei sowohl für die Finanzämter als auch für Bürger neu. Deshalb gebe es bei der Abgabe eine gewisse Kulanz. So wurde die Frist des Verfahrens, das seit Juli läuft und ursprünglich Ende Oktober 2022 abgeschlossen sein sollte, bereits verlängert. „Es hat sich abgezeichnet, dass der Rücklauf lange dauern wird“, sagt die Sprecherin des Landesamtes für Steuern. Allerdings erwarte man zum Ende des Monats einen „großen Schwung“ an Erklärungen von Steuerberatern, die mehrere Vorgänge gesammelt hätten. Einige Fälle seien tatsächlich kompliziert, etwa bei Erbengemeinschaften mit vielen beteiligten Personen. „Einige haben erst durch das Anschreiben zur Grundsteuer erfahren, dass sie Erben sind“, sagt Girolstein.
Rückfragen zu Bodenrichtwert
Die Bearbeitung der Grundsteuerklärungen – allein in Rheinland-Pfalz werden knapp 2,5 Millionen erwartet – nehme einige Monate in Anspruch. Im Idealfall könnten die Daten vollautomatisch weiterbearbeitet werden. Doch es zeichne sich bereits ab, dass es nach Versand der Bescheide vor allem zum Bodenrichtwert und zu den Mietniveaustufen, aus denen sich der Wert der Immobilie ermittelt, Rückfragen gibt. Auf beide Faktoren habe das Finanzamt allerdings keinen Einfluss. Sie werden gesetzlich und von örtlichen Gutachtern festgesetzt, sagt die Behördensprecherin.
Kontakt
Informationen rund um die Grundsteuererklärung gibt es im Netz unter www.lfst-rlp.de und auf der Seite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de des Bundesfinanzministeriums.