Weingarten
Getöteter 17-Jähriger: Gericht versucht Puzzle zusammenzusetzen
In groben Zügen konnte der Verlauf des Geschehens bereits geklärt werden: Bei der Grillhütte gab es am 30. Juni eine Abifeier, zu der viele junge Menschen auch ohne direkte Einladung gekommen waren. Der Angeklagte kam wohl mit einem Freund dorthin, wobei es bereits zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit dem später getöteten jungen Mann gekommen ist. Dabei hat der Angeklagte vermutlich sein Handy verloren. Er fuhr dann mit seinem Freund zunächst wieder nach Hause, später aber mit seinem Auto nochmal zurück, wohl um sein Handy zu suchen. In der Nähe der Grillhütte wurde er dann gegen zwei Uhr morgens in seinem Auto sitzend von einer Gruppe junger Leute angetroffen, die ihrem angeforderten Taxi entgegen gehen wollten. Darunter war auch der 17-Jährige, der dann zu Tode kam.
Erst Ohrfeige, dann Stich in den Oberkörper
Die vom Gericht befragten jungen Leute beschrieben die darauf folgenden Ereignisse alle ähnlich: Man habe in das Auto mit dem Handy hineingeleuchtet, daraufhin sei der Angeklagte ausgestiegen. Es gab eine kurze verbale Auseinandersetzung, dann bemerkte einer das Messer in der Hand des Angeklagten und warnte davor mit einem lauten Zuruf. Der 17-Jährige soll dann dem Angeklagten eine heftige Ohrfeige gegeben haben, wobei dieser vermutlich seine Brille verlor. Dennoch soll er im nächsten Moment einen Stich in den Bauchraum des Jungen abgegeben haben, der nach wenigen Schritten zusammenbrach und kurz darauf noch am Tatort verstarb.
Das Gericht bemühte sich vor allem, herauszuarbeiten, was die jungen Leute tatsächlich selbst gesehen und was vielleicht durch Gespräche oder Erzählungen in der Erinnerung verankert ist. Immerhin hatten die Zeugen alle zusammen mehrere Stunden in einem Raum bei der Polizei auf ihre jeweilige Vernehmung warten müssen. Auch am Abend des folgenden Tages hatten sie sich bei einem von ihnen getroffenen. Übereinstimmend gaben sie an, man habe kaum über Einzelheiten sprechen können, zu tief habe der Schock über den Tod des Freundes gesessen.
Opfer war vielfach aktenkundig
Über dessen Auseinandersetzung mit dem Angeklagten konnten sie zum Teil nicht viel sagen, da sie diese nicht selbst mitbekommen hatten. Ein Zeuge, der an dem Geschehen wohl am Rande beteiligt war, machte von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch, da er bei einer wahrheitsgemäßen Aussage eventuell eigene Straftaten hätte einräumen müssen. Es ist auch noch unklar, wie das spätere Opfer zu einer massiven Schürfwunde auf dem Jochbein und oberhalb der Augenbraue gekommen war. Möglicherweise zog er sich die Verletzung bei einem Streit mit der bei der Party anwesenden Security zu.
Ein weiterer Zeuge hatte die Ladung zur Vernehmung schlicht „ verpeilt“, wie er nicht besonders reuig dem Gericht mitteilte, als er mit über einer Stunde Verspätung und nach intensiver telefonischer Suche nach ihm im Saal erschien. Diese Wartezeit hatte die Kammer genutzt, um diverse Schriftsätze zu verlesen, die ein etwas düsteres Licht auf den getöteten jungen Mann warfen, der von seinen Freunden als nett, hilfsbereit, immer lustig und feierfreudig beschrieben worden war. Sie räumten allerdings auch ein, dass er unter Alkoholeinfluss schnell laut und gereizt werden konnte.
17-Jähriger stand noch unter Bewährung
Aus den Schriftsätzen ergab sich, dass der ohne Vater aufgewachsene junge Mann schon sehr früh mit Alkohol und später mit Drogen in Kontakt gekommen war. Und nicht zuletzt deswegen auch mit der Justiz: Es gibt Eintragungen wegen Diebstahl, Körperverletzung und Drogenhandel. Mit Hilfe des der Familie zur Seite gestellten Erziehungsbeistandes hatte er nach Umwegen einen Schulabschluss erreicht, aber keine Ausbildung angefangen.
Nachweise seiner Drogenfreiheit waren häufig negativ, mit 15 Jahren wurde er wegen verschiedener Tatvorwürfe zu einer Jugendstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Am Tag der Grillparty stand er noch unter Bewährung, einer der Zeugen will ihn auch daran erinnert haben, als es bei der Party zu Auseinandersetzungen kam.
Die Verhandlung wird am Montag, 19. Januar, 9 Uhr, fortgesetzt.