Kreis Germersheim Germersheim: Mutter muss ins Gefängnis

„Wegen so einem Mist eine Freiheitsstrafe aussprechen zu müssen, ärgert mich sehr“, sagte die Amtsrichterin ungewöhnlich deutlic
»Wegen so einem Mist eine Freiheitsstrafe aussprechen zu müssen, ärgert mich sehr«, sagte die Amtsrichterin ungewöhnlich deutlich.

Wegen Leistungserschleichung verurteilte das Amtsgericht Germersheim eine 28-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Frau auf der Anklagebank war hochschwanger mit ihrem vierten Kind. „Wegen so einem Mist eine Freiheitsstrafe aussprechen zu müssen, ärgert mich sehr“, äußerte sich die Amtsrichterin ungewöhnlich deutlich. Aber der Bogen sei schon mit drei offenen Bewährungen überspannt gewesen.

Zu oft ohne Fahrschein unterwegs



Dazu kam, dass fast alle elf Vorstrafen wegen Schwarzfahrens verhängt worden waren. Die Angeklagte hat deswegen sogar schon einmal fünf Monate abgesessen. Und obendrein wurde sie nach dem letzten Urteil schon wieder viermal ohne Fahrschein angetroffen. Dass dies nur die Spitze des Eisbergs sei, lag nahe. „Ich hatte den Eindruck, die Angeklagte kaufe nie eine Fahrkarte“, meinte die Richterin.

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