Kreis Germersheim Gericht von Indizien überzeugt

Viereinhalb Jahre muss ein 53-Jähriger ins Gefängnis, gleichzeitig wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das Gericht sah es nach viertägiger Beweisaufnahme durch Indizien als erwiesen an, dass der Angeklagte mit Drogen gehandelt und eine unerlaubte Waffe sowie Munition besessen hatte.
Bei einer Fahrzeugkontrolle war er am 23. Januar aufgefallen, weil er so nervös war. Er erlaubte der Polizei seine Wohnung zu durchsuchen und sie fanden sieben Gramm Kokain. Wäre dies der Eigenbedarf gewesen, wäre der Angeklagte davongekommen. Aber ein Drogensuchhund fand weitere 60 Gramm Kokain in einer Socke versteckt. Zusammen mit einer Feinwaage, über 10.000 Euro Bargeld sowie einer geladenen Pistole hinter dem Sofakissen reichte es für die Anklage wegen eines Drogenverbrechens mit einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren. Zumal der 53-Jährige vor 13 Jahren wegen gleicher Straftaten schon einmal zu über fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Seit 35 Jahren konsumiert der Angeklagte Kokain, zieht sich in der Woche zwischen 15 und 35 Gramm rein. Allein dafür müsste er mindestens 900 Euro im Monat aufbringen. Aber er verdient nur 800 Euro als Lkw-Fahrer und sein Konto ist gerade so im Limit und unterhalb der Pfändungsgrenze. Auch wenn der Angeklagte nicht beim Drogenhandel erwischt wurde, reichten dem Gericht die Indizien in der Gesamtschau für den Schuldspruch. Mit Hilfe von Freunden verschleierte der Angeklagte sein Vermögen. Das Gericht überzeugte vor allem der angebliche Verkauf eines Mercedes AMG, den ein guter Freund „schweren Herzens“ hergeben musste. Der Kaufvertrag wurde am Küchentisch zurecht gezimmert und der gute Freund habe die Kaufsumme nicht angefordert. Ähnliche Maschen waren beim Verkauf einer Corvette und einer Harley-Davidson. Verteidiger Roland Stich erklärte, sein Mandant habe eine Auto- und Motorradhandel betrieben. Er sei kein Buchhalter und es gebe keine Belege. „Alles wird mit Handschlag gemacht, es ist eine andere Kultur“, sagte Rechtsanwalt Stich. Das Gericht merkte an, dass ein Fahrzeughandel ohne Buchhaltung inklusive Steuererklärung nicht direkt eine Frage der Kultur sei. Darüber hinaus war bei der Staatsanwaltschaft ein anonymes Schreiben eingegangen, in dem der angebliche Lieferant des Angeklagten genannt wurde. Dieser Zeuge kam gestern in den Zeugenstand und verweigerte die Aussage, weil er sich sonst selbst belasten würde. Gegen diesen Zeugen wird wegen Drogenhandels ermittelt. Ein Chatverlauf der beiden Männer ist ein weiteres Indiz. Zwei Tage vor seiner Festnahme hatten sie sich auf einem Parkplatz verabredet. Und danach wurden sieben Gramm Kokain auf dem Tisch und 60 Gramm Kokain in der Socke gefunden. Der forensische Gutachter Professor Michael Noetzel stellte fest, dass der Angeklagte schuldfähig und für seine Taten verantwortlich sei. Er habe den Hang zum Drogenmissbrauch und solle sich deshalb einer Therapie unterziehen, so der Sachverständige. Dem stimmte der Angeklagte nach anfänglichem Zögern zu. Denn, wenn die Therapie erfolgreich ist, kann ihm vielleicht nach dem Maßregelvollzug der weitere Vollzug erlassen werden. Staatsanwaltschaft und Gericht gingen von einem minder schweren Fall aus und rechneten dem Angeklagten sein Teilgeständnis und seine Kooperation an. Gleichwohl wurde alles, was mit dem Drogenhandel zu tun hatte, eingezogen. Wie zum Beispiel die circa 10000 Euro aus dem Autoverkauf, die Waffe und die Munition. Auch die auf 10.000 Euro geschätzte Rolex-Uhr, über deren Herkunft nichts bekannt wurde, wurde eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.