Kreis Germersheim Gericht erlaubt Kapuzenshirt

Immerhin: Ein Hoodie ist noch kein Grund für eine Verhaftung.
Immerhin: Ein Hoodie ist noch kein Grund für eine Verhaftung.

Der 24-Jährige Student war auf dem Weg zu einer der Demos, die seit über einem Jahr wegen des Mordes an einer 15-jährigen Schülerin in Kandel regelmäßig stattfinden, und fiel den Ordnungskräften auf. Der Grund: Er trug einem schwarzen Kapuzenshirt, einer schwarzen Sonnenbrille sowie einem schwarzen Rucksack, auf dem die Aufschrift abgeklebt war. Damit, so war die Ordnungsbehörde überzeugt, wollte der Student verhindern, dass er erkannt wird. Denn die Polizei sichert bei Demonstrationen mit der Kamera Beweise, wenn es zu Verstößen gegen das Versammlungsgesetz kommt. Dieses Gesetz verbietet deshalb unter anderem, dass Demonstranten sich vermummen. So bekam der Student einen Bußgeldbescheid und sollte 300 Euro zahlen. Das Problem der Rechtssprechung: Was zum Vermummen dient, ist bei den Juristen inhaltlich umstritten. Der 24-Jährige widersprach also dem Bußgeld und ließ sich von einem Rechtsbeistand vertreten. Dieser verlangte bei der Verhandlung am Montag vor dem Amtsgericht Germersheim ohne viel Umschweife einen Freispruch für seinen Mandanten. Ein Kapuzenshirt sei ein übliches Kleidungsstück, ebenso sei eine schwarze Sonnenbrille nicht verdächtig. Und ob das Abkleben des Rucksacks einen „kriminellen“ Hintergrund habe, liege auch nicht auf der Hand. Zudem sei sein Mandant nicht über seine Rechte belehrt worden. Mit der Entscheidung, dieses Bußgeldverfahren endgültig einzustellen, berief sich die Amtsrichterin auf die Urteile höherer Gerichte. Denn über die Kleidung und Gegenstände, die der Vermummung dienen können, sprich eine Identifizierung unmöglich machen, gebe es unterschiedliche Auffassungen.

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