Knittelsheim Friedhofsgebühren steigen

Künftig können alle Wahlgrabstätten vorzeitig gekauft werden, nicht mehr nur Doppelgräber.
Künftig können alle Wahlgrabstätten vorzeitig gekauft werden, nicht mehr nur Doppelgräber.

Beerdigungen in Knittelsheim werden ab März teurer: Der Ortsgemeinderat hat die Friedhofsgebühren erhöht. Zuvor hatten die Ratsmitglieder drei Gebührenmodelle diskutiert und sich mehrheitlich für die höchste pauschale Preissteigerung ausgesprochen. Zudem gibt es eine Neuerung, für die Bürger ebenfalls tiefer in die Tasche greifen müssen.

Resultierend aus einem Ende 2012 gefassten Ratsbeschluss, hat die Kommune im Juli 2017 letztmalig die Gebühren um fünf Prozent erhöht. Dennoch: Wie viele andere Gemeinden kann auch Knittelsheim den Friedhof nicht kostendeckend betreiben. Die jährlichen Defizite beanstandet die Kommunalaufsicht regelmäßig – immer dann, wenn ein neuer Haushalt genehmigt werden soll. Der Friedhofausschuss hat dem Rat empfohlen, die Gebühren anzupassen und die Verwaltung gebeten, für eine Entscheidung im Rat die Gebühren mit einer 10-, 20- und 30-prozentigen Erhöhung darzustellen. Wenige Ratsvertreter haben nun laut Ortsbürgermeister Ulrich Christmann (CDU) für den 20-prozentigen, die meisten für den 30-prozentigen Aufschlag votiert. Konkrete Auswirkungen beim Kauf von Wahlgräbern als Beispiel: Ein Einzelgrab kostet nun 464 (bisher 357) Euro, ein Einzelgrab mit Tiefbettung 679 (522) Euro, ein Doppelgrab 878 (675) Euro, ein Urnendoppelgrab 722 (555) Euro, eine Urnenkammer 1274 (980) Euro und ein Urnenrasengrab 819 (630) Euro.

Apropos Wahlgräber: Auch eine neue Gebührenposition steht auf Empfehlung des Ausschusses nun in der Satzung: Bislang konnten nur Doppelgräber vorzeitig angekauft werden. Künftig ist das für alle Wahlgrabstätten möglich. Grund: „Es wurde bereits mehrfach an die Verwaltung der Wunsch herangetragen, eine Grabstätte vor Eintritt eines Bestattungsfalls anzukaufen, um beispielsweise einen Platz neben einem nahen Verwandten zu reservieren“, heißt es dazu in der Sitzungsvorlage. Christmann verweist zudem auf „einen aktuellen Fall“, der aufgezeigt habe, dass Handlungsbedarf bestehe. Wermutstropfen: Weil der Verwaltungsaufwand höher ist, kostet der vorzeitige Grabankauf mehr Geld. Der Ausschuss hatte einen 50-Prozent-Aufschlag auf die jeweilige Grabnutzungsgebühr empfohlen. Vertreter der Wählergruppe „Zukunft in Knittelsheim“ (ZiK) hatten laut Christmann neben den 50 Prozent noch einen jährlichen Fünf-Prozent-Zuschlag ins Spiel gebracht. Mit knapper Mehrheit habe sich der Rat aber lediglich für die 50 Prozent entschieden.

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