Kreis Germersheim Fall in Kandel überprüft
Das Verbrechen beschäftigt Kandel seit über einem Jahr: Kurz nach Weihnachten 2017 wurde eine 15-Jährige von ihrem Ex-Freund, einem Asylsuchenden aus Afghanistan, erstochen. Das Kreisjugendamt war für die Betreuung des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings zuständig gewesen. Nun wurden Strukturen und fallbezogene Entscheidungen von externen Fachleuten überprüft. Über das Ergebnis wurden die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses am Dienstag informiert.
Im Zuge des Verfahrens gegen den jungen Afghanen war das Verhalten von Polizei und Jugendamt kritisch hinterfragt worden. Unter anderem lag gegen den junge Mann eine Anzeige wegen Körperverletzung vor, über die Weihnachtstage war er ohne Aufsicht. Vor Gericht wurde deshalb gefragt, ob die Tat vorhersehbar war und ob sie hätte verhindert werden können. Beides wurde von der Staatsanwaltschaft verneint. Allerdings wurde Ende Juni 2018 von der Kreisverwaltung angekündigt, den Fall mit dem Landesjugendamt in einer „Qualitätswerkstatt“ aufzuarbeiten. Im Vorfeld habe man nach den Maßstäben des Landesjugendamtes eine ausführliche Dokumentation der einzelnen Hilfeschritte, Situationsbeschreibungen und jeweils daraus resultierenden Maßnahmen erstellt, hieß es in der Sitzung. Die interne Aufarbeitung des Fallverlaufs hätte „durchgehend angemessene Lösungen zur Bewältigung der festgestellten Bedarfe“ ergeben. Diese seien „fachlich vertretbar und zum Zeitpunkt der Entscheidung nachvollziehbar“ gewesen. Bei Entscheidungen und hinsichtlich Eignung und Notwendigkeit diverser Handlungsschritte innerhalb der Hilfemaßnahme „wurden allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet“, berichtete der Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler dem Ausschuss. „Dass es dennoch zu dieser Gewalttat kam, hat uns sehr betroffen gemacht.“ Doch sei auch „nach gründlicher interner Aufarbeitung der Hilfedokumentation“ eine solche Tat nicht absehbar gewesen. Buttweiler informierte über die allgemeine Vorgehensweise: „Art und Umfang der Hilfe zur Erziehung richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.“ Die Entscheidung über die Hilfeart treffe das Jugendamt mit den Sorgeberechtigten und dem jungen Menschen unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts. Auf dieser Basis werde ein individueller Hilfeplan erstellt. Das Jugendamt prüfe regelmäßig, ob Art und Umfang der Hilfe noch geeignet seien.