Weingarten / Landau
Erstochener 17-Jähriger: Wird Angeklagter diesmal schuldig gesprochen?
Der Tod des jungen Mannes hatte die Region erschüttert: Ein 17-Jähriger verblutete in den frühen Morgenstunden des 1. Juli 2023 auf einem Feldweg, auf dem Rückweg von einer Party. Ein heute 23-Jähriger hatte ihm zuvor den tödlichen Messerstich zugefügt.
Die Vorgeschichte der Tat wurde inzwischen ausführlich beleuchtet. In der Grillhütte nahe Weingarten feierten Schüler am Abend des 30. Juni 2023 eine Stufenparty, zu der auch junge Menschen ohne direkte Einladung kamen. Dort trafen der Angeklagte und das spätere Opfer aufeinander. Es kam zu einer Auseinandersetzung mit Schlägen, Drohungen, Beleidigungen. Das Mobiltelefon des Angeklagten verschwand.
Wie die Lage eskalierte
Später kam er mit dem Auto zurück, um sein Telefon zu suchen, fand es nicht und parkte am Feldweg, da er sich nicht sicher war, ob er überhaupt noch fahrtüchtig ist. Die Gruppe um das spätere Opfer lief schließlich vorbei. Man leuchtete in den Wagen, der heute 23-Jährige zückte zur Verteidigung ein großes Klappmesser. Ein Mitglied der Gruppe versetzte dem Angeklagten eine Ohrfeige. Der heute 23-Jährige verlor seine Brille und stach kurz darauf dem Opfer mit dem Messer in den Brustkorb. Der junge Mann starb noch am Tatort. Der Angeklagte ließ das Messer verschwinden, die Tatwaffe wurde bis heute nicht gefunden.
Im Februar 2024 wurde der Angeklagte schließlich freigesprochen, das Gericht verhängte auch keine Bewährungsstrafe. Es habe sich um einen „intensiven Notwehrexzess“ gehandelt, lautete die Begründung. Schon kurz nach dem Urteil legten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision ein. Im Sommer 2025 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH): „Der Freispruch hält sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht stand.“
War es wirklich Notwehr?
In der mehrseitigen Begründung fallen Sätze wie: „Bereits der Umgang mit der Einlassung des Angeklagten ist rechtsfehlerhaft“, so sprächen mehrere Details gegen die „panische Angst“ und eine „handlungsleitende Furcht“. Für eine erneute Verhandlung mahnt das BGH an, dass man sich unter anderem „genauer als bisher mit der Frage einer möglichen Angriffsprovokation durch den Angeklagten auseinandersetzen“ müsse.
Dies ist im erneuten Prozess vor der Jugendstrafkammer in Landau seit Anfang Januar 2026 geschehen. Die Zeugenvernehmungen gestalten sich schwierig, unter anderem weil die Tat eine Weile zurück liegt. Aber die jungen Männer wollen ihre Freunde auch nicht belasten, ein Zeuge versucht sogar, nicht vor Gericht erscheinen zu müssen. Wieder geht es um die Persönlichkeiten von Opfer und Täter. Der 17-Jährige wird als durchaus aggressiv geschildert, der Täter als eher introvertiert und an dem Abend alkoholisiert. Hinsichtlich des Messers heißt es in den Plädoyers von Seiten des Oberstaatsanwalts, dass das Mitführen im Auto ein Indiz dafür sei, dass man es auch benutzen wolle. Die Verteidigung hingegen beharrt weiter darauf, dass eine Notwehrlage vorgelegen habe. Der heute 23-Jährige habe das Messer zur Abschreckung dabei gehabt.
Das Urteil soll am Mittwoch, 4. März, um 10.30 Uhr verkündet werden.