Südpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Ekellisten: Ein Gesetz, zwei Welten

Proben von Lebensmitteln werden ins Labor zur Untersuchung geschickt.
Proben von Lebensmitteln werden ins Labor zur Untersuchung geschickt.

Wer wissen möchte, wie es um die Hygiene in Gaststätten steht, erlebt eine Überraschung. Im Badischen wird detailliert informiert, in der Südpfalz kaum oder gar nicht.

Mäusekot, Schaben, gammelige Lebensmittel, versporte Kühlschränke, verschmutzte Maschinen: Wenn Lebensmittelkontrolleure bei ihren Besuchen schwere Mängel feststellen, müssen sie diese unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich machen. Geregelt ist dies bundesweit im Paragraf 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Doch die Umsetzung dieses Gesetzes folgt in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg völlig unterschiedlichen Mustern.

Die Fakten für eine Veröffentlichung sind klar definiert: Ein Verstoß muss „nicht unerheblich“ sein und ein Bußgeld von mindestens 350 Euro erwarten lassen. Erst dann landet ein Betrieb auf der sogenannten Verbraucherinformationsliste, im Alltag „Ekelliste“ genannt. Und um sich zu ekeln, gibt es oft gute Gründe. Denn in der Praxis stoßen die Prüfer bei Betrieben, die auf der Ekelliste landen, oft – aber nicht immer – auf Dinge wie Schabenbefall oder Mäusekot in der Küche, massive Verschmutzungen oder abgelaufene, manchmal sogar verdorbene Lebensmittel in größeren Mengen.

Tagesaktuell und übersichtlich

In Baden-Württemberg hat das zuständige Ministerium in Stuttgart eine zentrale Anlaufstelle geschaffen. Über das Portal „Verbraucherinfo-BW“ können Bürger gezielt nach Städten und Landkreisen suchen. Die Liste ist tagesaktuell und übersichtlich: Der Name des Betriebs, die Adresse, das Datum der Kontrolle und eine detaillierte Auflistung der Mängel sind für jeden einsehbar. Die baden-württembergische Verwaltungspraxis interpretiert den gesetzlichen Auftrag zur „unverzüglichen“ Information sehr strikt.

Sobald der Verdacht durch die Kontrolleure erhärtet und eine kurze Anhörungsfrist für den Inhaber verstrichen ist, erfolgt der Eintrag. Nach sechs Monaten wird der Name automatisch gelöscht.

Kein zentrales Portal

Auf der pfälzischen Rheinseite ist der Weg zur gleichen Information deutlich mühsamer. Ein zentrales, leicht durchsuchbares Portal existiert in dieser Form nicht. Das rheinland-pfälzische Landesuntersuchungsamt (LUA) fungiert lediglich als Wegweiser und verlinkt auf die Unterseiten der jeweiligen Kreisverwaltungen. Wer wissen will, ob ein Betrieb in der Südpfalz auffällig wurde, muss sich durch Link-Listen klicken – das gelingt fast nur, wenn man genau weiß, was man sucht und wo man zu suchen hat.

Bei der Verbraucherinformation angekommen, wird man auf der Website des Kreises Südliche Weinstraße auf einem PDF-Formular mit dürren Worten abgespeist. Der einzige aktuelle Fall ist das Freizeitcenter Bornheim, das Mitte Februar kontrolliert wurde. Der Grund der Beanstandung wird nur sehr allgemein geschildert: „Lagerung, Herstellung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter unhygienischen Zuständen“.

Viel guter Wille, aber wenig Konkretes ist der Stellungnahme des Betreibers des betroffenen Lokals zu entnehmen: „Bei der Kontrolle Anfang Januar wurden einzelne Mängel festgestellt, die wir sehr ernst genommen haben. Diese betrafen vor allem organisatorische und hygienische Punkte“, schreibt Mohamed Ali Ben Abderrahmen. „Wir haben umgehend reagiert und alle beanstandeten Punkte direkt behoben. Bereits bei der Nachkontrolle am 9. Januar 2026 wurde bestätigt, dass die Mängel vollständig beseitigt wurden“, fährt er fort. Die Kontrolleure bemerken zu diesem Punkt: „Bei den Nachkontrollen am 9. Januar 2026 und 28. Januar 2026 waren die Mängel zum Großteil behoben.“ Ben Abderrahmen versichert: „Die Qualität und Sicherheit unserer Lebensmittel haben für uns höchste Priorität. Wir haben unsere internen Abläufe zusätzlich überprüft und optimiert, um solche Situationen künftig auszuschließen. Unsere Gäste können sich weiterhin auf eine einwandfreie Qualität verlassen.“

Informationen? Fehlanzeige

Was die Kontrolleure konkret beanstandet haben, erfährt bei alledem der Verbraucher im Gegensatz zu der Praxis in Baden-Württemberg nicht. Im Landkreis Germersheim erfährt er derzeit sogar gar nichts. Die gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation ist auf der Website des Landkreises nur für Fälle vorgesehen, von denen vor allem Futter- und Lebensmittelhersteller betroffen sind. Ein PDF-Formular für die Hygieneverstöße fehlt. Dabei ist das in der Gastronomie der weitaus häufigste Beanstandungsgrund.

Die Begründung der Kreisverwaltung für das Fehlen: Die Übersicht werde „auf Basis der aktuellen Rechtsprechung überarbeitet und auch optisch angepasst.“ Die Kreisverwaltung gehe davon aus, „dass die aktuelle Version bis 15. April zur Verfügung steht.“ Das ist aber bis heute immer noch nicht der Fall.

Regelmäßiger Besuch

Aber wie oft wird überhaupt kontrolliert? Die entsprechende Zahl ist in den Kreisen Germersheim und Karlsruhe fast identisch: 39 Prozent aller Lebensmittelbetriebe und Gaststätten bekommen im Jahr Besuch von den Lebensmittelkontrolleuren. Das heißt, jeder Inhaber muss durchschnittlich alle zweieinhalb Jahre mit einer Kontrolle rechnen.

Deutlich häufiger sind die Kontrolleure in den Betrieben im Kreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau unterwegs: Sie besuchen rund 56 Prozent der Betriebe im Jahr. Was im Durchschnitt auf einen Besuch knapp alle zwei Jahre hinausläuft.

Und wie oft werden die Kontrolleure fündig? Im Kreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau haben 2025 die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure 23 Fälle an die Bußgeldstelle abgegeben. In etwa 20 bis 30 Prozent aller beanstandeten Fälle fanden oder finden Nachkontrollen statt. „Das waren Fälle, die über eine bloße Verschmutzung hinausgingen“, so die Kreisverwaltung: „Es wurden entsprechende Mängel- beziehungsweise Kontrollberichte erstellt.“ In 60 Prozent der Fälle gab es eine mündliche Belehrung. „So wiesen unsere Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure etwa darauf hin, dass eine Grundreinigung oder ein neuer Anstrich gegeben sei“, so die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße. Anlass könnten auch Verschleißerscheinungen wie lockere Fliesen oder wackelnde Fliegengitter sein.

Oft geht es um Kleinigkeiten

Auch sonst zeigt sich: Meist handelt es sich bei den Beanstandungen um Kleinigkeiten – beispielsweise auf Aufkleber auf Geräten, die entfernt werden müssen, oder die fällige Reinigung eines Kühlschranks. Diese Kleinigkeiten zeigen aber, dass die Kontrollen wichtig sind. Denn bleiben sie unbeachtet, können sie sich zu echten Problemen auswachsen.

Das ist aber nur in Einzelfällen der Fall. Dann ist eine Veröffentlichung in der „Ekelliste“ oder eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft fällig. Das geschah im Kreis Germersheim 2025 in 17 Fällen – was aber ein deutlicher Ausreißer nach oben war. Normalerweise lassen sich die schweren Fälle jedes Jahr in der Südpfalz und im Kreis Karlsruhe an ein bis zwei Händen abzählen, liegen also bezogen auf die Gesamtzahl der Betriebe im Promille-Bereich.

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