Kreis Germersheim Einwurf: Willkürakt

Ein Kapuzenshirt ist ein übliches Kleidungsstück. Für diese Erkenntnis braucht es im Umfeld der
Kandel-Demos ein Gericht.
300 Euro soll ein junger Mann zahlen, der mit Kapuzenshirt und Sonnenbrille auf dem Weg zu einer der Demos in Kandel war. Wohlgemerkt: Er war erst auf dem Weg dorthin. Aber auch hier gilt schon das Vermummungsverbot. Es ist sogar verboten, für eine Vermummung geeignete Gegenstände dabei zu haben – das will der Gesetzgeber so. Der Mann sollte also für eine bloße Vermutung oder Unterstellung 300 Euro zahlen. Gut, dass viele Gerichte solchen Willkürakten ein Ende bereiten. Was aber bleibt, ist beschädigtes Vertrauen. Wenn nämlich der junge Mann sich keinen Anwalt genommen und das Bußgeld bezahlt hätte, wäre er der Gelackmeierte gewesen.
