Kreis Germersheim
Demonstrant zu Unrecht mit Bußgeld belegt

Ist eine Sonnenbrille ein zur Vermummung geeigneter Gegenstand? Auf so eine Frage lief es am Donnerstag, 13. Juni, in dem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen 26-Jährigen aus Hagenbach hinaus. „Nein“ schilderte der Amtsrichter die Rechtslage klar. Auch eine Kapuze oder ein Schal allein könnten nicht als Beweis für die Vermummung dienen.
Trotzdem hatte der 26-Jährige einen Bußgeldbescheid über 300 Euro erhalten. Dagegen legte er Einspruch ein und so kam es zur Gerichtsverhandlung. Ein gutes Dutzend Zuhörer verfolgten den Fall im Gericht.
Am 1. September 2018 hielt sich der junge Mann in der Lindenstraße in Kandel auf. Mit Freunden wollte er zur Demo des Frauenbündnisses und „mit denen diskutieren.“ Doch die Polizei habe sie aufgehalten. Nun wollten sie spontan eine Demo gegen Behördenwillkür anmelden. Doch auch daraus wurde nichts, die Polizei kesselte die Gruppe ein. Die Personalien wurden aufgenommen und der 26-Jährige geriet in Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Er soll eine Kapuze ins Gesicht gezogen haben. „Ich hatte nur ein T-Shirt an“, wiederholte er jetzt vor Gericht. Und ob er Gegenstände, wie Kapuzenpullover, Sturmmaske, Schal oder eine Sonnenbrille, die zum Vermummen geeignet wären dabei hatte, dazu wollte er wieder nichts sagen.
Nur widerwillig abgelegt
Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot. Sie stellte das Verfahren aber ein, weil es keine Beweise gab. Aber der Polizeihauptkommissar, der an diesem Tag verantwortlich war, hatte gesehen, dass in der Gruppe, die sie eingekesselt hatten, Leute Schals vorm Gesicht hatten und Sonnenbrillen trugen – um nicht von den Teilnehmern der Frauenbündnis-Demo erkannt zu werden, wie der Anwalt des 26-Jährigen hinzu fügte. Dieser habe sich an dem Septembernachmittag („wo wieder mal eine Demo in Kandel war“) lautstark hervorgetan, so der Polizist weiter. Die Beamten hätten die Gruppe aufgefordert, die Vermummungsgegenstände abzulegen. Das hätten sie nur widerwillig getan. Aber was der 26-Jährige getragen hatte oder was er dabei hatte, das konnte der Polizeihauptkommissar nicht mehr sagen.
Kosten trägt die Staatskasse
Das Vermummen bei einer Demo ist eine Straftat, das Mitführen von Gegenständen, die zur Vermummung dienen können, ist eine Ordnungswidrigkeit. Beides konnte dem 26-Jährigen nicht nachgewiesen werden. Er war also zu Unrecht mit einem Bußgeld belegt worden. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen zahlt die Staatskasse.