Südpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Das große Umzugssterben

Früh beginnen Narren mit dem Bau ihrer Wagen und dem Nähen der Kostüme.
Früh beginnen Narren mit dem Bau ihrer Wagen und dem Nähen der Kostüme.

Bei den Südpfälzer Narren überschlagen sich die Meldungen. Nachdem der Bellheimer Faschingsumzug abgesagt wurde, werfen nach und nach auch die Vereine anderer Gemeinden das Handtuch. Eiszeit statt fünfter Jahreszeit. Woran es liegt.

Die Nachricht schlug ein wie eine Bombe: Der Bellheimer Faschingsumzug wird dieses Jahr nicht stattfinden. Für Ortsbürgermeister Paul Gärtner wurde der Spaß zu teuer, zu aufwändig, und es fehlte an Helfern. Schuld sollen Sicherheitsauflagen sein. Was die Gemeinde genau hätte stemmen müssen, um die Veranstaltung genehmigt zu bekommen? Das will Gärtner der RHEINPFALZ nicht sagen.

Klar ist inzwischen, dass die Bellheimer Absage eine Kettenreaktion nach sich gezogen hat. Westheim, Germersheim und Wörth haben inzwischen die Reißleine gezogen. In Westheim und Wörth gab es Sorgen, dass die Absagen in der Nachbarschaft einen Zuschauerandrang auslösen würde, dem sich die Veranstalter nicht gewachsen sahen. In Germersheim verwies der Vorsitzende des Karnevalsverein Michael Butz wie sein Bellheimer Kollege auf den Paragraf 26 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Auch die Absage in Frankenthal hat Kritik an dem Gesetz nach sich gezogen. Die Karnevalisten sehen die Landesregierung als Totengräber ihrer Kultur, die ihre traditionellen Veranstaltungen durch immer strengere Auflagen unmöglich machen.

Großveranstaltung definiert

Diesen Vorwurf weist die Regierung weit von sich. „Wenn an einigen Orten Veranstaltungen abgesagt werden, ist das nicht schön. Das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz kann dafür aber nicht verantwortlich gemacht werden“, weist Timo Haungs, Pressesprecher des Innenministeriums in Mainz, gleichlautende Vorwürfe zurück. Ein Blick ins Gesetz erleichtere die Rechtsfindung. Das Gesetz schreibt den Veranstaltern „nämlich nicht vor, welche Sicherheitsmaßnahmen im Einzelfall konkret erforderlich sind“, so Haungs. Es stelle letztlich nur sicher, dass sich „Veranstalter und zuständige Ordnungsbehörde mit der Fragestellung beschäftigt haben“. Auf Nachfrage erklärt er, dass die Auflagen nicht neu seien. Durch den 2021 erlassenen Paragrafen werde viel mehr nur sichergestellt, dass diese Auflagen eingehalten werden. Dafür sei das bisherige Gesetz folgendermaßen angepasst worden: Eingeführt wurde eine „Anzeigepflicht für bestimmte öffentliche Veranstaltungen ab einer bestimmten Größenordnung“. Der Begriff der Großveranstaltung sei mit einer Teilnehmerzahl ab 15.000 Menschen genau definiert worden. Und dadurch der Übergang der bisherigen Zuständigkeit von der örtlichen Ordnungsbehörde auf die Kreisordnungsbehörde, wenn es sich um eine Großveranstaltung handelt. Ebenso die gesetzliche Verpflichtung des Veranstalters einer Großveranstaltung zur Vorlage eines Sicherheitskonzepts und zur Einrichtung eines Ordnungsdienstes. Festgelegt wurden die Vorgaben „für die behördliche Abwicklung einer Großveranstaltung“. Diese entsprechen „nun einem auch vorher schon häufig praktiziertem Verfahren“, erklärt Haungs. Grundsätzlich gelte, dass der Veranstalter für die Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich ist. Er sei zur sorgfältigen Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung verpflichtet und habe alle entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um Teilnehmende vor vorhersehbaren Gefahren zu schützen.

Land: Sicherheit geht vor

„Dass dabei auch Szenarien wie die Attacken auf den Berliner Breitscheidplatz oder den Rosenmontagszug im hessischen Volkmarsen mitgedacht werden müssen, haben uns die vergangenen Jahre leider schmerzlich vor Augen geführt. Die für die Gefahrenabwehr zuständige Behörde hat dafür zu sorgen, dass der Veranstalter seinen Pflichten nachkommt“, so Haung. Wer seine Hausaufgaben nicht erledige, müsse im Schadensfall haften. Es liege dann an den Veranstaltern, so zu planen, „dass erforderliche Sicherheitsvorkehrungen auch aus personellen, organisatorischen oder finanziellen Blickwinkeln umgesetzt werden können“. Haung bezweifelt, dass durch diese Regelungen ein Großteil der Umzüge in Rheinland-Pfalz abgesagt werden muss. Das Gespräch fand vor den Absagen in Wörth, Germersheim und Westheim statt. Auf Nachfrage verwies der Pressesprecher nochmal auf die Gefahr auch durch terroristische Angriffe und sagte, die Sicherheit müsse im Zweifelsfall vorgehen.

2013 Ottersheim abgesagt

Das Sterben der Umzüge hat nicht erst in diesem Jahr begonnen. Grund war auch das Verhalten der Besucher, dass einen quasi nicht erfüllbaren Bedarf an Sicherheitspersonal, Sanitätern und Feuerwehr erst nötig gemacht hat. Sachschäden, Verschmutzungen, Alkoholisierte und Schlägereien waren an der Tagesordnung. In Ottersheim, Offenbach und Landau haben die Veranstalter schon längst die Flinte ins Korn geworfen. Die RHEINPFALZ berichtete 2013 in Ottersheim von „fast bis zur Bewusstlosigkeit betrunkenen 12 bis 14-Jährigen“, die vom Rettungsdienst versorgt werden mussten. Der Gemeinderat entschied sich, nach 20 Jahren nicht mehr als Veranstalter des Rosenmontagsumzugs auftreten zu wollen. Seitdem ist Schicht im Schacht.

Landau will nicht zahlen

Die gleiche Entwicklung war auch beim Landauer Umzug zu beobachten. Der LCV Narhalla, schon immer alleiniger Veranstalter, konnte erfolgreich gegenlenken: „Bei unserem Umzug 2014 gab es keine Ballermannmusik, keine großen LKW-Wagen. Wir haben viel mehr auf Fußgruppen gesetzt. Die Resonanz war super“, erinnert sich der Vorsitzende Michael Volk. Gerne wären die Landauer Karnevalisten diesen Weg weitergegangen. Aber strenge Auflagen gab es auch damals schon, wie Volk sagt. „Wir brauchten Security, eine Absperrung der ganzen Strecke, kein Glas auf den Wägen, eine Rotkreuzstation für Notfälle, wir mussten uns kostenpflichtig Hinweisschilder beim Bauhof leihen, wir waren für die sofortige Reinigung der Strecke zuständig, und, und, und.“ Straßenreinigungsfahrzeuge seien damals direkt hinter dem Umzug her gefahren. Ob die Auflagen damals vom Land oder von der Stadt kamen weiß Volk nicht mehr genau. Die Stadt habe jedenfalls nie ein Interesse daran gezeigt, Teile der Kosten oder der Aufgaben zu übernehmen.

„Froschköpp“ gegen 2015 auf

Nebenan in Offenbach endete 2015 der nächste Umzug. „Grund hierfür war die sich jährlich ständig verstärkenden Problematiken besonders mit betrunkenen Jugendlichen und der erhöhte Kostenaufwand für den Veranstalter zum Beispiel durch verschiedene Auflagen von Seiten der Verbandsgemeinde, aber auch viele Beschwerden aus der Bevölkerung“, erklärt Stefan Eckert von der Offenbacher Verbandsgemeindeverwaltung. Der Veranstalter war hier die Offenbacher Karnevalsgesellschaft „Die Froschköpp.“ Die VG ordnete zum Beispiel an, die Lautstärke der Musik zu begrenzen. Außerdem gab es eine Glasverbotszone und der Ausschank branntweinhaltiger Getränke wurde verboten.

Der Veranstalter, die Karnevalsgesellschaft Offenbach, machte 2015 ihren letzten Umzug. Axel Schrader, der Vorsitzende der KG, erinnert sich mit Grauen an diesen Umzug. „Da gab es zum Beispiel eine Gruppe von etwa 500 Jugendlichen, die sich am Wasgau versammelt und komplett ihr eigenes Ding gemacht haben. Die haben sich für den Fasching gar nicht interessiert. Es wurde randaliert, mit Gläsern geschmissen, in die Gärten uriniert.“ Er konnte es der Verbandsgemeinde damals kaum verdenken, dass sie mit strengeren Auflagen ankam.

Nur Fußgruppen erlaubt

Schrader hat aber eine Neuigkeit parat: In diesem Jahr denkt der Verein zum ersten Mal seit acht Jahren wieder darüber nach, einen Umzug durchzuführen. Der würde aber ganz anders aussehen als vorher: Nur Fußgruppen, nur Gruppen aus der Verbandsgemeinde. Die Anzahl der Gruppen sowie die Anzahl der jeweiligen Teilnehmer soll klein gehalten werden. Laute Musik soll es nicht geben. „Kleiner, ruhiger, familiärer“ will der Verein es haben. In der Hoffnung, dass die problematischen Gäste gar nicht erst auftauchen. Am Dienstag hat er der Kreisverwaltung ein Konzept vorgelegt und wartet nun auf Rückmeldung.

Andrea Schindler, Vorsitzende vom CV Narrhalla Herxheim sagt, Vereinsvertreter waren ebenfalls am Dienstag beim Kreis und haben da ein paar letzte Anforderungen bekommen. Am Donnerstagabend werde endgültig entschieden. Ortsbürgermeisterin Hedi Braun bekräftigt: „Ort und Verein wollen den Umzug machen – aber es entscheide sich erst noch.“

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