Kreis Germersheim Cannabis vom Kompost

Cannabis.
Cannabis.

Wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln, Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung verurteilte das Amtsgericht einen 59-Jährigen aus Kandel zu vier Monaten auf Bewährung. Als Auflage muss er 800 Euro an die Landeskasse zahlen.

Für das Gericht war die kleine Cannabis-Plantage in der Garage durch die Hausdurchsuchung sowie die weiteren Anklagevorwürfe durch die Bilder einer Überwachungskamera erwiesen. Der Angeklagte indes will die acht Blumentöpfe vom Kompost geholt haben. Er habe gar nicht gewusst, dass es sich um Cannabispflanzen handelte. Dafür wurden sie aber artgerecht gepflegt. Die Pflanzen standen im hinteren Bereich der Garage, von einer Plane geschützt. Darüber brannte eine starke Lampe und ein Heizlüfter machte es warm. Auf einer Werkbank lagen getrocknete Cannabisblätter. „Ich weiß nix davon“ bis „ich wollte es ausprobieren“ reichten die Erklärungsversuche des Angeklagten. Allerdings gab der schwer kranke Mann zu, gegen die Schmerzen einen Joint zu rauchen. Einen Arzt zu finden, der ihm eine solche, inzwischen gesetzlich mögliche, Therapie verordnen würde, sehe er in Kandel und Umgebung als unmöglich an. Durch zwei anonyme Hinweise war die Polizei in Wörth auf die Spur der Cannabis-Plantage gekommen. Zunächst, so berichtete ein Polizeihauptkommissar, würde in so einem Fall bei den Pfalzwerken nach dem Stromverbrauch des Haushaltes gefragt. Mit 800 Kilowattstunden sei der nach Einschätzung des Energieunternehmens leicht erhöht gewesen. Für die Polizei war das der Anlass für die Hausdurchsuchung. Die Verhandlung musste nach der Zeugenaussage des Polizisten unterbrochen werden, da sie den Angeklagten aufgeregt hat. Für ihn seien die Stromkosten durch die alten Elektrogeräte im Haushalt entstanden. Zornig war er, als Chatprotokolle verlesen wurden, in denen es unter anderem hieß „der Dschungel blüht“. Die Überwachungskamera im Haus seines Nachbarn hatte aufgezeichnet, wie er über die Terrasse in die Wohnung ging und eine Dose mitnahm. Aber er sei doch nur reingegangen, weil er seinen Nachbarn vor Einbrechern habe warnen wollen. Warum er dann die Gardinen zuzog und die Kamera abriss und in den Müll warf? „Ich war erschrocken, wollte nicht erkannt werden“, versuchte der 59-Jährige eine Erklärung. Beim Blick in sein Strafregister mit 39 Einträgen war diese Erklärung verständlich. Auch wenn die Cannabispflanzen tatsächlich vom Kompost geholt worden seien, begründete der Amtsrichter im Urteil, habe es sich um illegalen Anbau gehandelt, weil der Angeklagte sich um die Pflanzen gekümmert habe. Mit einschlägigen Vorstrafen und einem sehr geringen Unrechtsbewusstsein war die Frage, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Weil in letzter Zeit aber nicht mehr so viel vorgekommen sei, muss der Angeklagte nicht einsitzen. Auch wenn er im „letzten Wort“ ankündigte, „zum Bewährungshelfer gehe ich nicht mehr hin“.

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