Freckenfeld
Brandschutzmängel: Verbandsgemeinde will Möglichkeiten ausloten
Ein Veranstaltungsort fehlt: Theaterabende gibt es in der Turnhalle Freckenfeld schon seit geraumer Zeit nicht mehr, Hintergrund sind verschärfte Brandschutzvorgaben. Damit gehört die Halle zu den Veranstaltungsstätten im Kreis, die nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt werden können, wie zum Beispiel das Bürgerhaus in Neuburg oder die Kulturscheune in Minfeld. Als Betreiberin der Turnhalle trägt die Verbandsgemeinde Kandel die Verantwortung für einen sicheren Betrieb der Einrichtung, erinnert Bürgermeister Mike Schönlaub. Doch in der Verwaltung wird nun an Lösungen gearbeitet, wie die Halle wieder stärker geöffnet werden kann.
Zunächst geht es um energetische Sanierung
Erbaut in den 1950er-Jahren wurde die Turnhalle viele Jahrzehnte von der Grundschule genutzt. Schon 2012 gab es eine umfassende bauliche Bestandsaufnahme und Bewertung des Sanierungsaufwands. Dabei wurde unter anderem empfohlen, mittelfristig folgende Maßnahmen zu prüfen beziehungsweise umzusetzen, so Schönlaub: Die Erneuerung der Heizungsanlage, die Sanierung oder Erneuerung der Sanitäranlagen, die Modernisierung der Beleuchtung sowie der gesamten Elektrotechnik, der Austausch von Außentüren und Fenstern, eine energetische Ertüchtigung der Fassade durch ein Wärmedämmverbundsystem und die Freilegung, Abdichtung und Dämmung der Kelleraußenwände. „Diese Empfehlungen betrafen insbesondere eine grundlegende bauliche und energetische Modernisierung des Gebäudes und standen nicht ausschließlich im Zusammenhang mit brandschutzrechtlichen Fragestellungen“, so Schönlaub.
Doch im Februar 2017 gab es zusätzlich eine brandschutztechnische Bestandsprüfung des Gebäudes, bei der einige Defizite festgestellt wurden, die „insbesondere die Nutzung des Gebäudes für größere Veranstaltungen betrafen“. Schon im Mai 2017 wurde entschieden, die brandschutztechnischen Mängel zu beheben, „um zumindest die schulische Nutzung des Gebäudes weiterhin zu ermöglichen“. Gleichzeitig aber wurde festgelegt, dass das Gebäude aufgrund der festgestellten Rahmenbedingungen nicht mehr für größere öffentliche Veranstaltungen genutzt wird. Das war das Ende der Theaterabende.
Nutzungen in kleinem Rahmen sind möglich
Schönlaub verweist darauf, dass die Turnhalle weiter im begrenztem Umfang auch von örtlichen Gruppen und Vereine genutzt wird. Darunter sind der Reha-Sport, Aikido, Turnen oder die Kinder- und Jugendbühne. Dies sei zulässig und verantwortbar, da es sich nicht um Versammlungen im Sinne größerer Veranstaltungen handele, so Schönlaub. Das galt auch für einen Besuch von Ministerpräsident Alexander Schweitzer im März, anlässlich der vollendeten Modernisierung der Grundschule: Ganz kleiner Rahmen, schulische Veranstaltung.
Eine bauliche Sanierung der Turnhalle, vor allem hinsichtlich einer energetischen Sanierung, gab es bislang nicht. Daher wurde das Gebäude für eine dauerhafte Nutzung als Veranstaltungsstätte geschlossen. Die jüngste diesbezügliche Mitteilung der Ortsgemeinde an die Kreisverwaltung sei von 2023, so Schönlaub. Auf eine wiederkehrende bauordnungsrechtliche Prüfung des Gebäudes nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz kann daher verzichtet werden.
Im Herbst wird weiter ausgelotet
Darüber hinaus prüfe die Verwaltung jedoch die Möglichkeit, einzelne Veranstaltungen über eine einmalige baurechtliche Genehmigung zuzulassen, so Schönlaub. „Ein erster Versuch hierzu erfolgt gemeinsam mit dem Musikverein Freckenfeld.“ In Abstimmung mit dem Verein sei ein Antrag mit entsprechendem Sicherheitskonzept erarbeitet worden, der vorsehe, die Turnhalle für ein Blasmusikkonzert mit rund 150 Personen zu nutzen. Das Jahreskonzert soll im Herbst stattfinden. Der Antrag befinde sich zur Prüfung bei der Kreisverwaltung.
Von der Kreisverwaltung sind aktuell übrigens keine Versammlungsstätten gesperrt, von den prüfpflichtigen Räumen liegen keine im Untergeschoss. Insgesamt gibt es im Kreis 63 Versammlungsstätten, die vom Bauamt alle drei Jahre zu prüfen sind, 12 Verkaufsstätten die alle drei Jahre zu prüfen sind und 178 Garagen die alle fünf Jahre zu prüfen sind. Dabei sei man bei allen Gebäuden mit den turnusmäßigen Prüfungen auf dem aktuellem Stand. Im laufenden Jahr stehen 18 Versammlungsstätten, 7 Verkaufsstätten und 35 Garagen zur Prüfung an.