Kreis Germersheim Bestatten neu geregelt
Der Gemeinderat Knittelsheim hat einstimmig die Friedhofsatzung geändert und neue Bestattungsformen wie die Beisetzung in Urnenrasengrabstätten und Urnenkammern (wir berichteten) aufgenommen. Die Gebühren sollen später festgelegt werden.
Elke Mildenberger, die zuständige Sachbearbeiterin bei der Verwaltung, betonte, „dass es Urnenrasengräber in dieser Form in der Verbandsgemeinde noch nicht gibt“ und sie sich deshalb bei der Satzungsvorformulierung „ein bisschen schwer getan“ habe. Und sie sagte, dass sie bei den Urnenkammern, die sich in Urnenstelen befinden, die Vorgaben von Bellheim übernommen habe. Die Ratsmitglieder diskutierten den Wortlaut der Satzung und legten fest, dass in Urnenrasengrabstätten bis zu zwei biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden können. Damit sich ein einheitliches Bild ergibt, muss die Namensplatte eine fünf Zentimeter starke und 50 auf 50 Zentimeter große Natursteinplatte sein. Deren Farbe ist wählbar. Eingraviert werden dürfen Angaben zu Geburt und Tod der verstorbenen Person. Eine striktere Regelung gibt es bei den Urnenkammern, die mit bis zu zwei Urnen (mit Überurnen) oder drei Urnen (ohne Überurnen) belegt werden können. Für die Beschriftung der Verschlussplatten aus Granit sind nur Aufsatzbuchstaben in Bronze und vorgegebene Schriftarten zulässig. Wahlweise kann auch ein Bild des Verstorbenen oder ein Ornament angebracht werden. Die Verschlussplatten bleiben während der Nutzungszeit im Besitz der Gemeinde. Den Auftrag zur Neugestaltung des Urnenfelds vergab der Rat ebenfalls einstimmig. Kosten: 9100 Euro. (nti)