Kreis Germersheim Behörde lässt Ölbohrung zu

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Neustadt, hat das Zielabweichungsverfahren zur geplanten Bohrplatzeinrichtung und Probebohrung in Schwegenheim am 1. Juli positiv entschieden. Das sagte SGD-Sprecherin Nora Schweikert der RHEINPFALZ. „Die Abweichungen für das ′Vorranggebiet Landwirtschaft’ und ’regionaler Grünzug’ werden zugelassen.“

Wie am Mittwoch berichtet, hat die GDF Suez E & P zwischen Schwegenheim und Harthausen ein Feld gekauft, um darauf einen Bohrplatz zu errichten und eine Probebohrung für Erdöl vorzunehmen. Aus Sicht der SGD gebe es keinen realistischen Alternativstandort in der Umgebung für eine Erdölbohrung, erläuterte Schweikert. Es handele sich bei dem betreffenden Gebiet um ein „Vorranggebiet Landwirtschaft“ und um einen „Regionalen Grünzug“. „Das Vorranggebiet Landwirtschaft ist sehr groß, die Firma hat auch alternative Standorte in der Umgebung geprüft“, sagte Schweikert. Aber auch die anderen Standorte hätten sich im Vorranggebiet Landwirtschaft befunden. Sie wies auch darauf hin, dass es einen neuen Regionalplan gebe, in dem festgeschrieben sei, dass „die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für technische Infrastruktur, die aufgrund besonderer Standortanforderungen nur im Außenbereich realisiert werden können, ausnahmsweise möglich“ sei. Bei einer Erdölprobebohrung treffe das zu: Diese könne man nur im Außenbereich, also nicht mitten im Ort, machen. Wie ebenfalls am Mittwoch berichtet, hat die Kreisgruppe Südpfalz des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) in dem Verfahren eine Stellungnahme abgegeben. Allerdings bringt diese derzeit nichts: Sie ist laut BUND-Sprecher Ulrich Mohr erst vor wenigen Tagen eingereicht worden. Das heißt: Zum einen hatte die SGD zu diesem Zeitpunkt das Zielabweichungsverfahren schon positiv entschieden. Und zum anderen waren in das Verfahren nach Angaben der SGD-Sprecherin „nur“ der Verband Region Rhein-Neckar, die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und die obere Naturschutzbehörde bei der SGD involviert. Auf Nachfrage sagte Mohr am Mittwoch, dass der BUND seine nach wie vor geltende Meinung zum Zielabweichungsverfahren abgegeben habe. Der BUND habe nicht gewusst, dass das Zielabweichungsverfahren bereits positiv entschieden sei. Die Meinung des BUND – der unter anderem darauf verweist, dass das Vorhaben angesichts der auf dem G-7-Gipfel in Elmau vereinbarten „Decarbonisierungs“-Absichten nicht mehr zeitgemäß sei – ändere sich aber nicht. Wie berichtet, ist der positive Entscheid eines Zielabweichungsverfahrens Voraussetzung dafür, dass das Landesamt für Geologie und Bergbau, das in einem Hauptbetriebsplanverfahren entscheidet, den nächsten Schritt machen kann. Das Landesamt muss auch die Einrichtung eines Bohrplatzes und die Bohrung selbst genehmigen. Laut Landesamt liegen zwar noch keine weitergehenden Anträge der GDF Suez vor, es liefen aber Gespräche. (snr)

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