Kreis Germersheim Bauherr muss neuen Bauantrag stellen

„Das ist eine merkwürdige Sache. Der Bau steht seit mehr als 20 Jahren und jetzt erst meldet sich die Kreisverwaltung?“, wunderte sich Ortsbürgermeister Peter Beutel über ein Reklamation der Kreisbehörde betreffend den Gebäudekomplex in der Hauptstraße 53. Die Bauausführung stimme nicht mit den genehmigten Bauplänen überein, wurde moniert.
Der Bauherr legte auf Anforderung nachträglich einen Bauantrag vor. Das Gebäude übersteigt die zulässige Wandhöhe um 1,60 Meter, liegt außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche und weist sowohl eine abweichende Dachform als auch -neigung auf. Die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel hat massive Bedenken, weil die Grundzüge der Planung berührt seien und eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans „Altortbereich Mitte“ nicht möglich sei. Die Gemeinde solle ihr Einvernehmen versagen, lautet der Beschlussvorschlag. „Lassen wir es doch, wie es ist“, plädierte Jörn Stelzner. Schließlich habe das bisher niemanden gestört. „Ich habe keine Lust, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen“, pflichtete Beutel bei. Beigeordneter Rolf Schönlaub erinnerte daran, dass man sich nicht über die Vorschriften hinweg setzen könne. Frank Knauber fehlten entscheidende Informationen und Frank Ebersoldt sah sich aus diesem Grund mit einer Entscheidung überfordert: „Ich kann das nicht bewerten.“ Wilfried Schowalter meinte, man wisse nicht, wie die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Baus gewesen sei. Er riet, das Einvernehmen nicht zu versagen, sondern die Kreisverwaltung entscheiden zu lassen. Mit sieben Ja-Stimmen bei acht Enthaltungen erteilte der Rat sein Einvernehmen zu dem Bauantrag.