Rülzheim
Bauausschuss setzt weiter auf Einzelfallentscheidung
Mit dem im Oktober von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bau-Turbo), der bis 31. Dezember 2030 unter Vorbehalt einer Verlängerung gilt, soll Bauen einfacher werden. Rülzheim könnte das nutzen, aber der Ausschuss für Ortsentwicklung und Bauwesen will alles beim Alten lassen.
Der Bau-Turbo ist eine bauplanungsrechtliche Sonderregelung, die es Gemeinden ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen von Vorgaben des Bauplanungsrechts ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans abzuweichen. Das Ziel ist, mehr und schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Paragraf 31 Absatz 3 des Bau-Gesetz-Buchs (BauGB) ermöglicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung, auch über die Vorgaben des Plans hinaus.
Keine einheitliche Lösung beschlossen
In Rülzheim gibt es Bereiche, in denen der Bau-Turbo angewendet werden könnte, darunter Carré Uhland-, Möricke-, Eichendorff-, Lessing-, Kleist- und Herderstraße. Die Verwaltung hat sich dort die mögliche Bebauungstiefe angeschaut und zwei Varianten vorgeschlagen: mit einem Abstand zur rückwärtigen Baugrenze von zehn und von fünf Metern. Durch den Bau-Turbo könnte die Gemeinde da Vorhaben zulassen, die über das Maß nach Paragraf 34 hinausgehen.
Der Ausschuss beschloss, keine einheitliche Lösung, also auch keine Leitlinien festzulegen. Jedes Bauvorhaben soll weiter einzeln nach Paragraf 34 BauGB geprüft und durch „Einvernehmen der Gemeinde“ entschieden werden. Bei Einzelfällen kann aber der Bau-Turbo angewendet werden.