Kreis Germersheim 16 Bäume müssen fallen

Die Baumpflege ist in Schwegenheim weiter ein großes Thema. Der Ortsgemeinderat hat sich auch mit dem Modellprojekt „Unsere Kommune für alle – altersgerecht, barrierefrei und inklusiv“, dem Baugebiet „Nördlich der Rappengasse, Teil B“ und der Brennholz-Abgabe befasst.

Baumpflege:

Die Regelkontrolle bei 1076 Bäumen ist laut Ortsbeigeordnetem Jürgen Wolff (CDU) beendet. Ergebnis: 16 Bäume, darunter fünf auf dem Friedhof, sind zu fällen. Bei 127 Bäumen ist Totholz zu entfernen, bei 15 müssen Kronen gepflegt, bei zehn Kronen zurückgeschnitten und bei weiteren neun Wurzeln gefräst werden. Die Kosten sind noch unbekannt. Ratsmitglieder von FWG und SPD wünschten sich, dass die Kronen stärker zurückgeschnitten werden. Die Empfehlung von Ortsbürgermeister Peter Goldschmidt (SPD): Mit Experten abklären, wie weit ein Rückschnitt möglich ist. Modellprojekt: Einstimmig hat der Rat den Aktionsplan für das Projekt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der VG Lingenfeld verabschiedet. Ziel ist die „umfassende Barrierefreiheit als Grundlage für die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Prozess kontinuierlich fortzuführen, damit in Zukunft alle Gemeinden in der VG vom Projekt profitieren. Wie berichtet, fand dazu bereits im April ein Workshop in Westheim statt, bei dem 50 Bürger Ideen geäußert hatten. Neubaugebiet „Nördlich der Rappengasse“: Teil B soll erschlossen werden. Die Straßenbauarbeiten, die Anfang nächsten Jahres starten sollen, kosten knapp 110.000 Euro. Einstimmiger Ratsbeschluss: Die Johann Schön & Sohn Bau GmbH & Co. KG aus Speyer soll diese ausführen. Im Gebiet liegt die künftige Straße „Im Tulpengarten“. Dort sollen die Pfalzwerke sechs Lampen aufstellen. Kosten, einschließlich Planung und Kabelverlegung: 11.300 Euro. Brennholz: Stamm- und Industrieholz sowie Brennholz an Gewerbekunden werden ab 2019 über Vermarktungsorganisationen verkauft. Die Abgabe von Brennholz an Selbstwerber soll aber weiter vor Ort stattfinden: Die Preise soll der Ortsbürgermeister mit dem Revierleiter abstimmen. Satzung: Um die aus dem Jahr 1996 stammende „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinberg- und Waldwege“ rechtssicher zu machen, wurde sie bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung neu gefasst. Hintergrund sind aktuelle Gerichtsurteile.

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