Kreis Germersheim 14 Wohnungen für Senioren geplant

Barrierefreiheit ist ein wichtiges Kriterium für seniorengerechte Wohnungen.
Barrierefreiheit ist ein wichtiges Kriterium für seniorengerechte Wohnungen.

Eine Einrichtung für betreutes Wohnen soll entstehen. Erst hatte der Gemeinderat Wünsche, dann änderte der Investor das Konzept. Mit dem neuen Plan sind wohl alle zufrieden.

KNITTELSHEIM. Die Freude bei Ortsbürgermeister Ulrich Christmann (CDU) war groß, als sich die Timon Grundinvest GmbH, ein Projektentwickler aus Ettlingen, nach einem RHEINPFALZ-Bericht vor zehn Monaten bei ihm gemeldet hatte. Hintergrund: Im Ausblick aufs Jahr 2022 hatte Christmann gegenüber der RHEINPFALZ beklagt, dass es zwar ein privates Gelände, aber immer noch keinen Investor für seniorengerechtes Wohnen im Ort gebe, es bislang nur Absagen gehagelt habe.

Bereits im April präsentierte ein Vertreter der Firma ein erarbeitetes Konzept, das östlich des Hochwegs umgesetzt werden sollte, dem Gemeinderat: Dieses sah an der Hauptstraße den Bau der Senioreneinrichtung vor. Zudem sollten im rückwärtigen Bereich sechs zweigeschossige Kettenhäuser entstehen. Wegen des nicht gerade optimalen Standorts, der Projektgröße und noch offener Fragen zur Erschließung vertagte der Gemeinderat damals einstimmig einen Beschluss, ob das Vorhaben weiterverfolgt werden soll. In der September-Sitzung stellte die Firma ein überarbeitetes Konzept zur Bebauung der Grundstücke am Hochweg vor: Mit einer knappen Mehrheit von 8:6 Stimmen sprach sich der Gemeinderat damals grundsätzlich dafür aus, das Projekt weiterzuverfolgen und dafür den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hauptstraße 40“ aufzustellen.

Mit einer Einschränkung: Es soll nur bis zur bestehenden Baugrenze gebaut, also auf die drei Einfamilienhäuser im hinteren, im südlichen Bereich verzichtet werden. Das wiederum passte dem Investor nicht: Aus seiner Sicht lässt sich das Projekt mit der reduzierten Anzahl der Einzelhäuser, verbunden mit dem Ausbau der Erschließungsstraße am Hochweg, nicht wirtschaftlich entwickeln. Er hat das Konzept deshalb überarbeitet.

Die Folgen: Auf alle Einzelhäuser im rückwärtigen Bereich und den Ausbau des Hochwegs wird verzichtet, die Erschließung sowie die Zufahrt sollen über die Hauptstraße erfolgen. Damit war nun auch der Gemeinderat einverstanden. Jetzt soll ein Bebauungsplan her und möglichst schnell Baurecht für die 14 Wohnungen geschaffen werden. Weitere beschlossene Auflagen: Der Investor muss das zu beauftragende Planungsbüro in Abstimmung mit der Gemeinde wählen und entstehende Kosten tragen. Und: Er muss den notariellen Vorvertrag vorlegen, in dem der Eigentumsübergang des Geländes geregelt ist.

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x