Dirmstein Zieht die Gemeinde wegen Straßenbeleuchtung vor das Verwaltungsgericht?

Keine Wunderlampe, aber Energiesparwunder: LED-Lampe der neuen Generation in Eisenberg.
Keine Wunderlampe, aber Energiesparwunder: LED-Lampe der neuen Generation in Eisenberg.

Der Ortsgemeinderat Dirmstein trifft sich am Mittwoch, 22. Februar, zu einer Sondersitzung. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Da die Kommunalaufsicht einen Beschluss des Rats, auf Beiträge zu verzichten, für rechtswidrig erklärt hat, muss sich dieser nun treffen, um die Frist für eine eventuelle Klage einhalten zu können.

Anfang Januar hatte sich der Gemeinderat zum wiederholten Mal in einer Abstimmung mehrheitlich dagegen ausgesprochen, Beiträge für die Modernisierung ihrer Straßenbeleuchtung zu verlangen. Und das gegen die Aufforderung von Verbandsbürgermeister Frank Rüttger (CDU). Der Chef der Leiningerland-Verwaltung hatte den Dirmsteiner Rat ermahnt, die Umrüstung von Straßenlampen auf LED weitgehend über Straßenausbaubeiträge zu finanzieren.

Bisher, so der Tenor im Rat, sei darauf verzichtet worden, weil die Kommune ja nach der Umrüstung Stromkosten einspare. Weiteres Argument: Schließlich fordere die Verbandsgemeinde (VG) jetzt erst diese Grundsätze ein. Zuvor seien die Bürger nicht zur Kasse gebeten worden. Die Ratsmitglieder waren der Meinung, dass die VG selbst die Beitragserhebung anordnen oder in die Wege leiten solle.

Klage oder keine Klage...

Diese Befugnis hat Frank Rüttger nicht. Er hat zwar die Pflicht, einen rechtswidrigen Ratsbeschluss aufzuheben, aber wenn der Gemeinderat nicht einen neuen, rechtskonformen Beschluss fasst, muss und darf der VG-Bürgermeister lediglich diese Entscheidung der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bad Dürkheim mitteilen.

Da die Kommunalaufsicht in einem Bescheid vom 27. Januar die Rechtswidrigkeit der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse bestätigt hat, muss nun der Gemeinderat darüber entscheiden, ob dagegen Klage beim Verwaltungsgericht in Neustadt erhoben werden soll. Die Klagefrist endet einen Monat nach Zustellung des Bescheids.

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