Kallstadt Weingut am Nil: Plan für Flaschenlager
Wie Jaworek berichtete, hat die Bauabteilung der Kreisverwaltung bereits einer entsprechenden Bauvoranfrage zugestimmt. Das Weingut habe als landwirtschaftlicher Betrieb baurechtlich eine sogenannte Privilegierung und dürfe im Außenbereich bauen. Das Einvernehmen der Gemeinde hatte die Kreisverwaltung ersetzt, weil sich der Gemeinderat nicht innerhalb der vorgegebenen Frist mit der Bauvoranfrage befasst habe.
Laut Jaworek hatte die Gemeinde beantragt, die Entscheidung über die Bauvoranfrage zurückzustellen, da der Rat im Juli 2022 beschlossen hat, für den Steinacker einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Kreis habe es abgelehnt, die Bauvoranfrage zurückzustellen, so Jaworek. Die Gemeinde hat daraufhin sowohl gegen den positiven Bauvorbescheid als auch gegen die Ablehnung, die Bauvoranfrage zurückzustellen, Widerspruch eingelegt. Eine Anwohnerin des Weinguts kritisierte, dass die Bescheide des Kreises nicht auch den Anwohnern zugeschickt werden. Das ist rechtlich nicht zulässig. Der Gemeinderat will sich in seiner nächsten Sitzung mit den Plänen für ein Flaschenlager beschäftigen.
Entwässerungskonzept und Baulanduntersuchung
Für das weitere Verfahren zum Bebauungsplan Am Steinacker sollen der Baugrund untersucht und ein Entwässerungskonzept aufgestellt werden. Ein verbesserter Hochwasserschutz sowie Maßnahmen gegen eine Überflutung bei Starkregen sind laut Jaworek die Hauptgründe für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Die Ratsmitglieder vergaben den Auftrag zur Erstellung eines Entwässerungskonzepts für 7700 Euro an das Ingenieurbüro Schmihing aus Grünstadt. Der Auftrag für die Untersuchung des Baugrunds ist bereits erteilt.