Kallstadt Weingut am Nil: Entscheidung über Bebauungsplan

Der Schlittweg soll nicht an das Weingut am Nil verkauft werden.
Der Schlittweg soll nicht an das Weingut am Nil verkauft werden.

Gleich mehrere wichtige Entscheidungen soll der Kallstadter Ortgemeinderat am Donnerstag, 28. Oktober, 19.30 Uhr, in der Turnhalle des TV Kallstadt treffen.

So soll das Gremium entscheiden, ob für den Bereich Steinacker ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Das Gelände, für das dieser gelten soll, gehört zu einem großen Teil dem Weingut Am Nil. Deshalb ist die Frage, ob ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und dem Weingut ein städtebaulicher Vertrag angeboten werden soll. Damit hätte die Gemeinde einen recht großen Einfluss auf die Planungen des Weinguts.

Zu diesem Komplex gehören auch die Beschlüsse über die Bürgerbegehren Streuobstwiese und Wirtschaftsweg Schlittweg. Nach Auffassung der Verbandsgemeinde Freinsheim ist das beantragte Bürgerbegehren Streuobstwiese nicht zulässig, das Bürgerbegehren Schlittweg hingegen schon, doch dieses müsse nicht durchgeführt werden. Denn der Rat soll beschließen, dass der Schlittweg dem Weingut nicht verkauft oder in anderer Weise zur Verfügung gestellt wird. Damit wäre das Ziel, das die Bürgerinitiative Steinacker mit ihrem Bürgerbegehren verfolgte, erreicht.

Daneben soll der Rat entscheiden, ob die Grund- und Gewerbesteuer ab Januar 2022 erhöht werden und falls ja, um welchen Prozentsatz. Ein seit langem diskutiertes und umstrittenes Thema ist der Bau einer Wohnanlage im hinteren Bereich zwischen den Gebäuden Weinstraße 40 und 42. Nachdem inzwischen der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Westlich An der Bleiche“ aufgestellt wurde, ist die Frage, ob dem potenziellen Bauherrn das Überschreiten der Baugrenze erlaubt wird.

Weitere Themen sind die Nachhaltigkeitsstrategie für Kallstadt, Auftragsvergabe für die Umgestaltung des Sportplatzes und die Jahresabschlüsse 2017 und 2018.

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