Friedelsheim Neuer Wohnraum in der Ortsmitte

Die „Villa Friedelsheim“ (rechts) und das Geburtshaus des Malers Philipp Köster stehen unter Denkmalschutz.
Die »Villa Friedelsheim« (rechts) und das Geburtshaus des Malers Philipp Köster stehen unter Denkmalschutz.

Ein Bauträger hat das Gelände des früheren Friedelsheimer Winzervereins gekauft. Doch wie geht es dort weiter? In der Sitzung am Dienstag hat der Gemeinderat erste Weichen für eine Neubebauung des mitten im Ort gelegenen Grundstück gestellt.

Nach den Plänen der Mannheimer Firma Domus, die ein Unternehmensvertreter dem Gremium vorstellte, sollen alle Lagerhallen und Schuppen auf dem Gelände abgerissen werden. Stehen bleiben die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude des ehemaligen Winzervereins vorne an der Hauptstraße, „Villa Friedelsheim“ genannt, genauso wie das Geburtshaus des Malers Philipp Köster links davon. Neu entstehen sollen vier Mehrfamilienhäuser mit je zwei Vollgeschossen und einem etwas zurückgesetzten Dachgeschoss. Auf dem westlichen Teil des Geländes sind mehrere Reihenhäuser mit je 165 Quadratmeter Wohnfläche vorgesehen. Eine Tiefgarage soll für genügend Stellplätze sorgen.

Baubeginn im Frühjahr 2024?

Der Rat stimmte der Planung zu und sprach sich dafür aus, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Sobald dieser rechtskräftig ist, könne man sofort anfangen, versicherte der Vertreter des Investors. Wenn es zeitlich gut läuft, könnte im nächsten Frühjahr Baubeginn sein. Über die beiden unter Denkmalschutz stehenden Gebäude habe man sich noch keine detaillierten Gedanken gemacht, sagte der Vertreter des Investors. Klar sei jedoch, dass das Kösterhaus umfassend saniert werden müsse.

Das Gebiet grenzt unmittelbar an den Friedelsheimer Ortskern. Für diesen war eine Gestaltungssatzung im Gespräch. Die Pläne sind jetzt aber vom Tisch: Weil eine solche Satzung nach Meinung der Räte zu tief in den Gestaltungswillen der Anwohner eingreift, verzichtete der Gemeinderat – von dem etwa die Hälfte wegen Befangenheit nicht mitstimmen durfte – auf die Weiterverfolgung dieses im Jahr 2020 begonnenen Vorhabens. Das Hauptproblem sah man darin, dass alle baulichen Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung durch die Kreisverwaltung genehmigungs- und damit gebührenpflichtig sind.

Aus diesem Grund entschied man sich dafür, den Anwohnern die im Entwurf der Gestaltungssatzung festgehaltenen Regelungen in einer Gestaltungsfibel an die Hand zu geben. Deren Vorgaben sind dann allerdings nicht verbindlich.

x