Kreis Bad Duerkheim Nachspiel: Jetzt kommt die Justiz

Die gewalttätigen Krawalle, die sich am 4. Oktober vergangenen Jahres am Rande des Fußballspiels zwischen 1. FC Kaiserslautern und Karlsruher SC im Fritz-Walter-Stadion abspielten, haben ein ausführliches juristisches Nachspiel. 88 Beteiligte an der Schlägerei konnten Polizei und Staatsanwaltschaft inzwischen identifizieren, gegen 53 der Beschuldigten wurden bislang Strafanträge gestellt oder Anklage erhoben. Am 29. Mai landen die ersten Verfahren vor dem Kaiserslauterer Amtsgericht.

Das Zweitliga-Derby zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem Karlsruher SC sorgte im vergangenen Herbst für bundesweite Schlagzeilen. Allerdings nicht wegen des besonders spannenden Spiels: Nach dem 2:0-Sieg der Pfälzer durchbrachen nach Angaben der Polizei etwa 100 teilweise vermummte KSC-Anhänger mehrere Absperrungen im Stadion und gerieten mit gegnerischen Fans aneinander. Bei der Prügelei wurden sechs Ordner und je sechs Anhänger beider Seiten verletzt, viele Beteiligte von der Polizei festgenommen. „Diese Krawalle hatten für uns schon eine besondere Dimension“, sagt Leitender Oberstaatsanwalt Udo Gehring. „Dafür spricht schon das abgestimmte Vorgehen: Unmittelbar nach dem Spiel und direkt auf der Stadion-Tribüne sind die beiden Lager aufeinander losgegangen. Eine solch massive Form von Gewalt kannten wir in Kaiserslautern vorher nicht.“ Hinzu kam, dass die Hardcore-Fans auch mit Böllern und Rauchgranaten ausgestattet waren, allein dadurch erlitten fünf Polizisten ein so genanntes „Knalltrauma“. Die Gewalt-Exzesse vom 4. Oktober 2014 veranlassten Polizei und Staatsanwaltschaft allerdings auch zu besonderen Anstrengungen. „In monatelangen Recherchen ist es uns gelungen, bislang 88 Beschuldigte zu identifizieren“, berichtet Gehring. „Dabei haben wir vor allem die Video-Aufnahmen ausgewertet, die von der Polizei und dem Stadion-Betreiber bemacht wurden.“ Anschließende Befragungen führten schließlich zur Identifizierung der Teilnehmer an der Massen-Schlägerei. „Gegen 53 der Beschuldigten wurden bisher Anträge auf Strafbefehl gestellt oder Anklage erhoben“, sagt Gehring, „die Vorwürfe lauten unter anderem auf Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“. Von den Strafbefehlen sind inzwischen neunzehn rechtskräftig, es hagelte zum Teil saftige Geldstrafen. In weiteren neunzehn Fällen wurden die Verfahren aus verschiedenen Fällen eingestellt, teilweise gegen Zahlung einer Geldauflage an gemeinnützige Einrichtungen. Doch damit ist das unrühmliche Kapitel der jüngsten Lauterer Fußball-Geschichte noch nicht zu Ende: Für den 29. Mai sind die ersten Verfahren vor dem Kaiserslauterer Amtsgericht angesetzt. Dabei geht es um drei Strafbefehle, bei denen die Beschuldigten Widerspruch eingelegt haben. Kommt es tatsächlich zur mündlichen Verhandlung, dürften vor allem Video-Beweise eine wichtige Rolle spielen. „Wir haben sie in mühevoller Kleinarbeit erfasst und sind sicher, dass sie auch vor Gericht Bestand haben werden“, so Gehring.

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