Hassloch Herber: Holiday Park wie Zoos und Museen behandeln

Darf laut Corona-Bekämpfungsverordnung nicht öffnen: der Holiday Park mit dem neuen „Wickieland“.
Darf laut Corona-Bekämpfungsverordnung nicht öffnen: der Holiday Park mit dem neuen »Wickieland«.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Dirk Herber fordert eine Gleichbehandlung des Holiday Parks mit Zoos und Museen in der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.

Am 30. April hatte die RHEINPFALZ berichtet, dass der Holiday Park gegen das Land klagen will, wenn die einschränkenden Maßnahmen für Freizeitparks nicht mit denen für Zoos oder Museen angeglichen werden. Das Unternehmen hat der Landesregierung eine Frist bis zum 9. Mai gesetzt, sich zu äußern, ob der Freizeitpark ab einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder öffnen darf. Laut der derzeit gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung müssen Freizeitparks geschlossen bleiben.

An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

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„Ein starkes Stück“

Herber nimmt die Ankündigung des Holiday Parks zum Anlass, die Landesregierung zu kritisieren: „Nicht nur, dass es unverständlich ist, dass in der für Inzidenzen unter 100 geltenden Coronabekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz Freizeitparks nicht mit Zoos, Tierparks, Museen und Ausstellungen gleichgestellt werden“, schreibt er in einer Stellungnahme. Vielmehr sei es „ein starkes Stück“, dass die Landesregierung nicht auf Schreiben des Holiday-Park-Verwaltungsleiters Bernd Beitz reagiere. Selbst wenn die Landesregierung der Überzeugung sei, hier richtig zu handeln, so erwarte er zumindest, dass Unternehmen eine Antwort bekommen, so Herber. „Das komplettiere leider mein Bild der Landesregierung, die auch bei Abgeordneten aus der Opposition oft eine Antwort schuldig bleibt.“

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Hassloch

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„Kluges Hygienekonzept“

Im vorliegenden Fall gehe es „schlichtweg um eine Gleichbehandlung von offensichtlich gleichen Einrichtungen“. Bereits im vergangenen Jahr hätten sich die Verantwortlichen der Landesregierung vor Ort ein Bild davon machen können, „mit welchem klugen Hygienekonzept der Holiday Park alle Voraussetzungen erfüllt, um tatsächlich mit den anderen genannten Freizeiteinrichtungen gleichgestellt werden zu können“. Herber erwartet jetzt von der Landesregierung, dass sie die Verordnung in diesem Sinn anpasst. Zudem frage er sich, ob es innerhalb der Landesregierung immer „Weckrufe“ in Form eines Gerichtsurteils bedürfe, um richtig zu handeln. Den Holiday Park werde er auch weiterhin in seinen Anliegen unterstützen, so Herber.

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