Laumersheim Hebesätze: Streit um Steuer

Der Gemeinderat Laumersheim lehnt es ab, den Hebesatz für die Grundsteuer B anzuheben.
Der Gemeinderat Laumersheim lehnt es ab, den Hebesatz für die Grundsteuer B anzuheben.

Der Gemeinderat hat die vom Land geforderte Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf den neuen Nivellierungssatz von 465 Prozent abgelehnt. Das hat die Verbandsgemeinde Grünstadt-Leinigerland mitgeteilt.

Das Gremium Gemeinde habe demnach für die Beibehaltung des Steuer-Hebesatzes von 420 Prozent votiert. Nachdem der Rat sich bereits im Jahr 2022 sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt habe und damals noch viel Unklarheit sah, habe das Gremium im Januar zunächst einen Kompromiss einstimmig beschlossen. Dieser Kompromiss sah vor, die Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 420 Prozent festzusetzen, informiert der Beigeordnete der Gemeinde Laumersheim, Mario Zelt (FWG). Im Rat sei im Übrigen der Eindruck entstanden, dass die Ortsgemeinden die Steuersätze deshalb erhöhen sollen, weil die neue Bundesregierung und die Landesregierung versprochen haben, dass sie keine Steuern erhöhen wollen.

Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bad Dürkheim habe den Gemeindevorstand daraufhin gebeten, den Beschluss zu überdenken, was zur außerplanmäßigen Gemeinderatssitzung führte, in der über die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B erneut diskutiert und abgestimmt werden musste. Bürgermeister Frank Rüttger (CDU) von der VG Leiningerland informierte dort über mögliche Folgen des Beschlusses. Durch die Erläuterungen sei zwar klar geworden, dass der vorgeschlagene Hebesatz sinnvoll ist, um weiter handlungsfähig zu bleiben, der Haushalt aber grundsätzlich nur minimal verbessert werde, da 80 Prozent der Mehreinnahmen wieder als Umlage an Kreis und VG abzuführen sind. Von den erzielten Mehreinahmen bei der Grundsteuer B von rund 11.000 Euro bleiben somit lediglich 3000 Euro bei der Ortsgemeinde, beklagte Zelt. Ohne die Erhöhung muss die Gemeinde dennoch die höhere Umlage entrichten, da sie so gestellt werden muss, als hätte sie diese Erhöhung beschlossen.

Enttäuschend sei, dass von Seiten des Kreises die Bereitschaft des Gemeinderats, ein großes Stück der Anpassung mitzugehen, nicht gesehen werde, klagt Zelt. Zumal aus bereits vorliegenden neuen Einheitswertbescheiden – als Folge der Grundsteuerreform – weitere Einnahmeerhöhungen einhergehen.

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