Kreis Bad Duerkheim Dorfmitte aufwerten

Die nächste Hürde auf dem Weg zur Sanierung des Ortskerns in Dackenheim ist genommen: In der Gemeinderatssitzung am Montag wurden die Anregungen der öffentlichen Träger thematisiert. Das Besondere: Nur zwei Ratsmitglieder durften bei dem Punkt mitbestimmen. Ortsbürgermeister Edwin Schrank war wie die anderen Gremiumsmitglieder wegen Befangenheit ausgeschlossen. Jürgen Menge, Beigeordneter der Verbandsgemeinde Freinsheim, leitete den Tagesordnungspunkt.

Alles ging problemlos über die Bühne. Hans-Jürgen Wolf vom Planungsbüro Wolf in Kaiserslautern stellte die Anregungen vor. Größere Missstände auf Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchen gab aus Sicht der öffentlichen Träger nicht. Bei der Sanierung des Dackenheimer Ortskerns ist Folgendes vorgesehen: Noch in diesem Jahr sollen die Arbeiten zur Umgestaltung des Kirchplatzes starten. Die Dorfmitte soll mit dem Brunnenplatz aufgewertet werden. Dafür wird der Platz begrünt, es sollen Sitzplätze geschaffen und Infotafeln aufgestellt werden. Außerdem ist eine Regelung für den Bereich der Parkplätze vorgesehen. Die Kosten betragen rund 340.000 Euro. Von 2020 bis 2022 werden die Buswartehäuschen verschönert, von 2025 bis 2030 das Umfeld des Dorfgemeinschaftshauses. Hervorgehoben werden dann auch touristische Sehenswürdigkeiten im Dorf. Im gleichen Zeitraum ist eine Neugestaltung des Friedhofs geplant. In diesem Jahr soll noch eine Tempo-30-Zone in der Weisenheimer Straße kommen. Bürgermeister Schrank verlas die Ergebnisse der Prüfung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, das von Herbst 2016 bis Frühling 2018 die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde umfassend gecheckt hatte. Für Unmut bei den Ratsmitgliedern sorgte vor allem der Vorschlag der Prüfer, die Glasversicherung der Gemeinde für das Dorfgemeinschaftshaus zu kündigen. Die amtliche Begründung: Die Versicherung koste 96,03 Euro pro Jahr. In den vergangenen zehn Jahren habe die Versicherung Schäden von insgesamt 258,94 Euro regulieren müssen. Deshalb sei sie unwirtschaftlich. „Bei einem Haus, das so viele Fenster und Glas hat, werden wir das nicht tun“, so Schrank. Das Prüfungsamt kritisierte auch die seit der ersten Änderung der Friedhofsgebührensatzung im Jahr 2011 nicht mehr angehobenen Gebühren für Grabnutzungsentgelte, obwohl die Verwaltung in ihren Beschlussvorlagen auf die geringe Kostendeckung hingewiesen und Beispielkalkulationen vorgelegt hatte. Die Friedhofsverwaltung werde deshalb mit dem Ergebnis einer erneuten Gebührenkalkulation wieder an den Gemeindevorstand herantreten.

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