Donnersbergkreis Zweifel an weiteren Windrädern

Die Anlagen des Windparks Roßberg stehen auf den Gemarkungen von Waldgrehweiler, Nußbach (Kreis Kusel), Becherbach und Gangloff
Die Anlagen des Windparks Roßberg stehen auf den Gemarkungen von Waldgrehweiler, Nußbach (Kreis Kusel), Becherbach und Gangloff (beide Kreis Bad Kreuznach). Nun haben zwei Unternehmen Interesse bekundet, weitere Windräder ein Stück unterhalb auf dem hier mit Raps bedecktem Areal zu errichten.

Gleich zwei Firmen haben mittlerweile beim Gemeinderat Interesse am Bau von weiteren Windrädern auf Waldgrehweilerer Gemarkung bekundet. Dabei haben beide Unternehmen praktisch identische Flächen ins Auge gefasst. Ihre Pläne hat die „Eno Energy GmbH“ aus dem Ostseebad Rerik in der Ratssitzung vorgestellt. Die Ortsvertreter hegen jedoch Zweifel an der Sinnhaftig- und Durchführbarkeit.

Lediglich eine schriftliche Anfrage liegt bislang von der pfälzischen „Gaia GmbH“ aus Lambsheim vor. Beide Firmen sind über Angaben im Internet, die auf den Planungen und Baumaßnahmen zum Windpark Roßberg zwischen Waldgrehweiler, Nußbach, Becherbach und Gangloff beruhen, auf den potenziellen Standort in der Nordpfalz aufmerksam geworden. Konkret geht es um ein Gebiet unterhalb der vorhandenen Windräder nahe des „Roßerweges“, ober- und unterhalb der Hochspannungsleitung. Betroffen sind die Gewannen „Auf der Roßberger Platte“, „Auf den Steinäckern“ und „Auf dem Roßberg unten am Bisterschieder Weg“. Für diesen Bereich existieren aufgrund vorheriger Projekte bereits Flächennutzungsplanungen und Bebauungsrechte. Laut damaligen Berechnungen ist das Areal für den Bau zweier weiterer Windräder prädestiniert. Der Mecklenburgische Hersteller Eno Energy hat dem Gemeinderat seine schon sehr detaillierten Vorstellungen dargelegt. Demnach sind zwei Anlagen des modernsten Typs „Eno 139“ mit einer Nabenhöhe von 150,5 Metern und einer Nennleistung von 4000 Kilowatt vorgesehen. Die Firma möchte jedoch die Windräder nur planen und bauen und sich dann nach einem Betreiber umsehen. Nach Aussage des Projektentwicklers Jürgen Leichtle lohne sich das Vorhaben jedoch nur, wenn auch beide Anlagen verwirklicht werden könnten. Im Rat war man sich einig, dass eine vorab angebotene Beteiligung der Ortsgemeinde als Betreiber keinesfalls in Frage kommt. Ratsmitglied Torsten Schlemmer hegte zudem Zweifel, ob dieser Standort überhaupt die erforderlichen Windmengen für eine effektive Auslastung der Anlagen aufweise, zumal er im Windschatten von Roßberg, „Eschen“ und der „Wart“ liege. Aus Richtung Waldgrehweiler handele es sich um Südostwind, der eher selten sei. Er wolle keine „schöngerechneten“ Anlagen, die am Ende nutzlos seien und die Landschaft verschandelten, so Schlemmer. Weiterhin seien die neusten Studien der Uni Mainz bezüglich gesundheitlicher Schädigungen der Bevölkerung durch Infraschall nicht zu ignorieren. Ratsmitglied Thomas Werrmann zeigte sich ebenfalls skeptisch, zumal die Bürger nach seiner Einschätzung nicht mehr allzu positiv gegenüber Windkraftanlagen eingestellt seien. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass die Habitate von Uhu, Schwarzstorch und Rotmilan möglicherweise von einem Bau betroffen wären, was bei der Planung entsprechend berücksichtigt werden müsste. Des weiteren gab Schlemmer zu bedenken, dass es durch die erforderlichen Schwerlasttransporte zu erheblichen Beschädigungen am Unterbau der Feldwege und in der Folge zu immensen Wegebaukosten für die Grundstückseigentümer kommen könnte. Konsens herrschte im Rat, dass man weitere Windräder auf der Hochebene „Eschen“ keinesfalls befürwortet werde. Mit dem nun vorgeschlagenen Standort am unteren Roßberg könne man leben, sofern den Plänen die geltenden Vorschriften sowie der Immissions- und Naturschutz nicht entgegenstünden. Prinzipiell zeigten die Gemeindevertreter eine positive Einstellung gegenüber erneuerbaren Energiequellen. Jedoch habe man mit den beiden bestehenden Anlagen bereits seinen Beitrag geleistet. Angeregt wurde die Einberufung einer Bürgerversammlung, sollten die Planungen für die weiteren Windräder konkreter werden. Zunächst sollten jedoch die interessierten Firmen einmal klären, ob die Voraussetzungen für die Errichtung der Anlagen überhaupt erfüllt wären.

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