Donnersbergkreis Zur Sache: Sachkunde gefragt

Ohne eine spezielle Genehmigung ist es seit 2012 verboten, Pflanzenschutzmittel jeder Art auf Flächen, die weder forstwirtschaftlich, landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, einzusetzen. Friedhöfe zählen ebenso wie öffentliche Parks, Schwimmbäder, Sportanlagen, Parkplätze oder Gleisanlagen zu den sogenannten Nichtkulturlandschaften. Bis Juni 2015 war es noch möglich, eine Genehmigung bei der ADD zu beantragen, um Pflanzenschutzmittel – auch Round up – auszubringen. Seit Ende Juni 2015 sind diese Mittel hier generell verboten. Zwar gibt es Alternativen zu Glyphosat, wie beispielsweise Pelargonsäure, aber auch um die einzusetzen, müssen Sachkundenachweise vorhanden sein, wie sie beispielsweise Landschaftsgärtner oder auch Mitarbeiter des hiesigen Bauhofs haben. Privatleuten dagegen ohne diesen Ausweis ist es auch verboten, beispielsweise mit Salzwasser oder Essig gegen den Wildwuchs auf öffentlichen Flächen, beispielsweise dem Bürgersteig vor dem Haus, vorzugehen. Auch wer die Patenschaft für eine Grüninsel in seiner Gemeinde übernommen hat, muss wissen: Ohne Sachkundenachweis darf kein Mittel ausgebracht werden, auch keines ohne Glyphosat. (jgl)

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