Donnersbergkreis Wenn das Haustier unter Artenschutz steht

Auch die Tigerpython wird im Donnersbergkreis gehalten.
Auch die Tigerpython wird im Donnersbergkreis gehalten.

Nein, sagt Hado Reimringer schmunzelnd, von Krokodilen, die in Donnersberger Badewannen gehalten werden, sei ihm nichts bekannt. „Das würde uns auch eher nicht gemeldet“, mutmaßt der Leiter der Umweltabteilung im Kreishaus zu dem Beispiel, das schon mal durch TV-Berichte über die private Haltung exotischer Tiere geistert. Gleichwohl wissen er und seine zuständige Mitarbeiterin Jennifer Beutel von manchem geschützten und regulär gemeldeten Exoten in Donnersberger Haushalten – und vermuten zudem, dass es da eine Dunkelziffer geben dürfte.

Insgesamt sind der Unteren Naturschutzbehörde 580 Tiere gemeldet, die aufgrund verschiedener internationaler Artenschutzabkommen und der Bundesartenschutzverordnung unter besonderem oder gar strengem Schutz stehen und im Donnersbergkreis gehalten werden, so Reimringer. Rund 60 Halter haben diese 580 Tiere registrieren lassen. Darunter sind einige größere Haltungen wie etwa der Zoo in Rockenhausen, auf die gleich viele dieser Tiere entfallen. „Die Zahlen sind auffallend niedrig, sodass wir von einer Dunkelziffer ausgehen müssen“, erklärt Reimringer, warum sich die Kreisverwaltung kürzlich mit dem Thema in einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet und Halter aufgefordert hat, ihre Tiere zu melden oder sich über deren Schutzstatus zu versichern. Natürlich geht es hier nicht um Hund, Katze oder Wellensittich. Es geht um Tiere, die zwar gehalten werden können, deren besonderer oder strenger Schutzstatus aber Auflagen mit sich bringt – vom Ara bis zum Waran. Die Haltung solcher besonders geschützter Arten müsse der Unteren Naturschutzbehörde schriftlich angezeigt werden, „und zwar unverzüglich, nachdem das Tier in Besitz genommen wurde. Für bereits bestehende Haltungen muss diese Anzeige nachgeholt werden“, hieß es in dieser Pressemitteilung. Auch Zu- und Abgänge, Wohnungswechsel oder Nachzuchten sind meldepflichtig einschließlich aller Angaben zu Alter, Art, Herkunft und Kennzeichen – in der Regel sind solche Tiere beringt oder gechipt. Es drohen bei Zuwiderhandlung Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wobei bei der Bemessung die besondere Seltenheit oder Bedrohtheit einer betroffenen Art ebenso ins Gewicht fällt wie wiederholte Verstöße, so Reimringer. Dass solche Tiere, darunter auch Rote-Liste-Arten, privat gehalten und dass mit ihnen gehandelt wird, sieht Reimringer kritisch, zumal mit Blick auf die gebotene artgerechte Haltung, die gerade bei Exoten hohe Anforderungen stellt. Auf der Ebene des Kreises könne es aber nur darum gehen, darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen zum Artenschutz auch eingehalten werden. Das könne die Behörde auch vor Ort kontrollieren, bei größeren Haltungen wie etwa dem Zoo in Rockenhausen sei das sogar einmal jährlich Pflicht. Bei Unklarheiten oder fehlenden Papieren werde das Veterinäramt eingeschaltet. Manchmal wissen oder ahnen Menschen gar nicht, dass ein Tier in ihrem Besitz einen solchen Schutzstatus hat und meldepflichtig ist – vielleicht weil es so unproblematisch oder alltäglich wirkt. Griechische oder maurische Landschildkröten seien beispielsweise solche Tiere, beide Arten sind streng geschützt. Griechische Landschildkröten seien auch die häufigsten geschützten Tiere, von denen die Untere Naturschutzbehörde in Donnersberger Haushalten Kenntnis hat. Wer unsicher sei, könne sich den Rat der Behörde einholen. Ohnehin sollten vom Verkäufer oder Vorbesitzer entsprechende Papiere mitgegeben werden. Zur Frage, ob es sich im Einzelfall um ein streng oder besonders geschütztes Tier handelt, erteilt Jennifer Beutel unter Telefon 06352 710-146 oder E-Mail an jbeutel@ donnersberg.de Auskunft. Was aber sind nun die besonderen Exoten in Donnersberger Haushalten, von denen die Behörde weiß? Beim Blick in ihre Unterlagen kann Jennifer Beutel da beispielsweise Schlangen anführen wie Teppich- und Tigerpythons. Aber auch Kaimane finden sich in Donnersberger Haushalten oder Aras, Kakadus und Amazonen als Beispiele geflügelter Arten. Unter besonderen und strengen Artenschutz fallen im Übrigen nicht nur Wirbeltierarten, sondern ebenso Insekten, Weichtiere oder Pflanzen.

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